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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10203/05.OVG vom 18.07.2005

Rechtsgebiete:GG, RGebStV
Schlagworte:Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gebührenrecht, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Händler, Händlergebühr, Handelsware, Hörfunkgerät, Landesrundfunkanstalt, Lebensmitteldiscounter, Möglichkeit, Nutzung, Originalverpackung, Prüfen, Prüf- und Vorführzwecke, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkgerät, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Sonderveranstaltung, Teilnahme, Unternehmer, Verkauf, Verkaufskonzept, Vermutung, Verpackung, Vorführen, Vorführzwecke
Stichwort:Prüf- und Vorführzwecke
Leitsatz:Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10203/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11402/04.OVG vom 04.11.2004

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Händler, Händlergebühr, Handelsware, Hörfunkgerät, Landesrundfunkanstalt, Lebensmitteldiscounter, Möglichkeit, Nutzung, Originalverpackung, Prüfen, Prüf- und Vorführzwecke, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkgerät, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Sonderveranstaltung, Teilnahme, Unternehmer, Verkauf, Verkaufskonzept, Vermutung, Verpackung, Vorführen, Vorführzwecke, Gebührenrecht
Stichwort:Prüf- und Vorführzwecke
Leitsatz:Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11402/04.OVG


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