JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Prüf- und Vorführzwecke
| Rechtsgebiete: | GG, RGebStV |
| Schlagworte: | Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gebührenrecht, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Händler, Händlergebühr, Handelsware, Hörfunkgerät, Landesrundfunkanstalt, Lebensmitteldiscounter, Möglichkeit, Nutzung, Originalverpackung, Prüfen, Prüf- und Vorführzwecke, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkgerät, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Sonderveranstaltung, Teilnahme, Unternehmer, Verkauf, Verkaufskonzept, Vermutung, Verpackung, Vorführen, Vorführzwecke |
| Stichwort: | Prüf- und Vorführzwecke |
| Leitsatz: | Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04.OVG -). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10203/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV |
| Schlagworte: | Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Händler, Händlergebühr, Handelsware, Hörfunkgerät, Landesrundfunkanstalt, Lebensmitteldiscounter, Möglichkeit, Nutzung, Originalverpackung, Prüfen, Prüf- und Vorführzwecke, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkgerät, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Sonderveranstaltung, Teilnahme, Unternehmer, Verkauf, Verkaufskonzept, Vermutung, Verpackung, Vorführen, Vorführzwecke, Gebührenrecht |
| Stichwort: | Prüf- und Vorführzwecke |
| Leitsatz: | Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11402/04.OVG | |
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