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Prozessvertreter einer Behörde.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 C 10.00 vom 22.12.2000

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Organisationsverschulden, Revisionsbegründungsfrist, Prozessvertreter einer Behörde.
Stichwort:Prozessvertreter einer Behörde.
Leitsatz:Leitsatz:

Ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Organisationsverschulden einer Behörde liegt vor, wenn die einzige Vorkehrung zur Wahrung einer Rechtsmittel(begründungs)frist in einer Wiedervorlageverfügung des Prozessvertreters besteht.

Beschluss des 11. Senats vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 -

I. VG Neustadt/W. vom 19.07.1999 - Az.: VG 1 K 2029/97. NW -
II. OVG Koblenz vom 13.04.2000 - Az.: 12 A 12160/99.OVG -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 C 10.00




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