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prozessordnungsgemäße Bezugnahme auf ein Lichtbild

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 537/2000 vom 16.06.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen, Mitteilung der fachlichen Begründung, Täteridentifizierung, prozessordnungsgemäße Bezugnahme auf ein Lichtbild, Absehen von einem Regelfahrverbot, Möglichkeit bewusst sein
Stichwort:prozessordnungsgemäße Bezugnahme auf ein Lichtbild
Leitsatz:Leitsatz:

Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich.

- Az: 2 Ss OWi 537/2000 OLG Hamm -
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 537/2000




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