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Prozesskostenhilfeverfahren

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 296/09 vom 04.08.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerdefrist, Prozesskostenhilfeverfahren, isoliertes, Rechtsmittelfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vorläufiger Rechtsschutz
Stichwort:Prozesskostenhilfeverfahren
Leitsatz:Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Rechtsmittelverfahren (hier: Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes) setzt voraus, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist für das Rechtsmittel (hier: innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO) gestellt wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 296/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 NB 67/09 vom 16.06.2009

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Begründungserfordernis, Darlegungsgebot, Erfolgsaussichten, hinreichende, Prozesskostenhilfeverfahren, isoliertes
Stichwort:Prozesskostenhilfeverfahren
Leitsatz:1. Die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO gilt auch für die Darlegung der hinreichenden Aussicht auf Erfolg nach §§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO in einem (isolierten) Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren.

2. Im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG sind die Gründe in dem isolierten PKH-Antrag jedenfalls kursorisch und in groben Zügen darzulegen.

3. Die bloße Bezugnahme auf die in Parallelverfahren rechtzeitig vorgelegte Beschwerdebegründung genügt nicht dem Darlegungserfordernis.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 NB 67/09

OLG-BRAUNSCHWEIG – Beschluss, 3 WF 36/08 vom 21.04.2008

Rechtsgebiete:ZPO, RVG VV
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Prozesskostenhilfeverfahren, Vergleichsabschluss im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren, Verfahrensgebühr, Termingebühr
Stichwort:Prozesskostenhilfeverfahren
Volltext: OLG-BRAUNSCHWEIG - Beschluss, 3 WF 36/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 44/06 vom 23.02.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfeverfahren, Prozesskostenhilfe, PKH, Beendigung, Antragsteller, Tod, Erbe, Rechtsnachfolge, Rechtsnachfolger
Stichwort:Prozesskostenhilfeverfahren
Leitsatz:Mit dem Tod des Antragstellers ist ein auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gerichtetes Verfahren beendet. Der Erbe des Antragstellers kann das begonnene Verfahren nicht fortführen, sondern muss gegebenenfalls einen eigenen, neuen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 W 44/06


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