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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPProzesskostenhilfe nach Instanzende 

Prozesskostenhilfe nach Instanzende

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BERLIN – Beschluss, 6 Ta 2199/05 vom 08.12.2005

Die Fristsetzung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO dient allein der Nachholung einer Glaubhaftmachung oder der Beantwortung bestimmter Fragen, enthebt die Partei aber nicht davon, überhaupt erst einmal eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben, was sie nach Abschluss der Instanz nicht mehr nachholen kann.

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