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Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 386.02 vom 23.07.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung, vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe, Versäumung der Begründungsfrist, Wiedereinsetzung, Verwerfung der Berufung
Stichwort:Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung
Leitsatz:Hat das Oberverwaltungsgericht über den vor Ablauf der Frist zur Begründung der zugelassenen Berufung gestellten (ordnungsgemäßen) Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vorab entschieden, darf es die Berufung nicht wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verwerfen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 386.02




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