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Prozesskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt eigene Angelegenheit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 9 Sa 253/07 vom 04.06.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt eigene Angelegenheit
Stichwort:Prozesskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt eigene Angelegenheit
Leitsatz:Eine hilfebedürftiger Rechtsanwalt kann für die Verfolgung eines eigenen Rechtsanspruchs nicht sich selbst gem. § 121 Abs. 1 ZPO beigeordnet werden, wenn es ihm nicht an der erforderlichen Sachkunde mangelt. Dies ergibt sich - entgegen BGH IX ZB 106/02 vom 25.04.2002 - aus dem Zweck der Prozesskostenhilfe als einer Sozialleistung (so auch OLG Frankfurt 3 WF 21/92 vom 25.05.1992).
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 9 Sa 253/07




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