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Prozesskostenhilfe bei nicht erreichter sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 22/04 vom 24.03.2004

Rechtsgebiete:ZPO, GVG
Schlagworte:Prozesskostenhilfe bei nicht erreichter sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts
Stichwort:Prozesskostenhilfe bei nicht erreichter sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts
Leitsatz:1. Hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung nur teilweise Aussicht auf Erfolg und ist insoweit die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben, so ist die Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Landgericht zu versagen.

2. Auf Antrag des Antragstellers kann in diesem Falle das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an das sachlich zuständige Amtsgericht verwiesen werden.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 22/04




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