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Prozessführungsbefugnis nach Aufhebung des Verfahrens

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 2 U 49/07 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:ZVG
Schlagworte:Zwangsverwalter, Prozessführungsbefugnis nach Aufhebung des Verfahrens
Stichwort:Prozessführungsbefugnis nach Aufhebung des Verfahrens
Leitsatz:Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrages nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozess weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 U 49/07




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