JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Prozessantrag
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Inhaberschuldverschreibung, Schuldverschreibungen, Urkunde, Argentinien, Staatsanleihen, Anleihen, Zurückbehaltungsrecht, Aushändigung |
| Stichwort: | Prozessantrag |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 59/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Zustandekommen eines - zur gerichtlichen Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO vorgesehenen - Vergleichs |
| Stichwort: | Prozessantrag |
| Leitsatz: | 1. Bestätigen die Prozessbevollmächtigten der Parteien nach fernmündlich getroffener Einigung einander durch Briefwechsel einen gleichlautend ausformulierten Vergleichstext, ist jedenfalls dann, wenn die beiderseits erstrebte gerichtliche Feststellung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nicht zum Ziel hat, dem Vergleichsgläubiger einen Vollstreckungstitel zu verschaffen, regelmäßig ein (außergerichtlicher) Vergleich zustande gekommen (Abgrenzung zu BAG, Urteil vom 16.01.1997, AP Nr. 14 zu § 779 BGB). 2. Streiten die Parteien über die Wirksamkeit der Anfechtung eines Prozessvergleichs, kann der Anfechtende seine Anfechtungserklärung ausnahmsweise widerrufen, wenn hierdurch lediglich der Zustand, dessen Fortgeltung der Anfechtungsgegner reklamiert, wiederhergestellt wird. 3. Der Arbeitnehmer ist im Streit darüber, ob sein Arbeitsverhältnis nach § 613 a Abs. 1 BGB auf einen Betriebserwerber übergegangen oder aufgrund Widerspruchs beim bisherigen Arbeitgeber verblieben ist, rechtlich nicht gehindert, sich mit dem bisherigen Arbeitgeber auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zu verständigen. Hierin liegt keine zu Lasten des Betriebserwerbers wirkende (unzulässige) "Rücknahme" des Widerspruchs. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 349/08 | |
| Rechtsgebiete: | VV RVG, ZPO |
| Schlagworte: | Terminsgebühr Versäumnisurteil schriftlich Vorverfahren, Geschäftsgebühr Anrechnung Prozesskostenhilfe Verfahrensgebühr |
| Stichwort: | Prozessantrag |
| Leitsatz: | 1. Eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3105 VV RVG entsteht nicht, wenn im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil verfahrensfehlerhaft ohne Antrag ergangen ist. 2. Eine Kürzung der Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren kommt nicht in Betracht, wenn wegen eines unbedingten Klageauftrags eine Geschäftsgebühr nicht entstanden ist. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 13 WF 92/08 | |
| Rechtsgebiete: | VV RVG, ZPO |
| Schlagworte: | Terminsgebühr Versäumnisurteil schriftlich Vorverfahren, Geschäftsgebühr Anrechnung Prozesskostenhilfe Verfahrensgebühr |
| Stichwort: | Prozessantrag |
| Leitsatz: | 1. Eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3105 VV RVG entsteht nicht, wenn im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil verfahrensfehlerhaft ohne Antrag ergangen ist. 2. Eine Kürzung der Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren kommt nicht in Betracht, wenn wegen eines unbedingten Klageauftrags eine Geschäftsgebühr nicht entstanden ist. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 13 WF 91/08 | |
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