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Prozentsätze

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 92/05 vom 02.02.2006

Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung des Reisevertrages ist eine am Reisezweck und am -charakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich; auf starre Prozentsätze kann nicht abgehoben werden. Fiktive Minderungssätze können allenfalls ergänzend herangezogen werden. Maßgebend ist vor allem, ob dem Reisenden die Fortsetzung der Reise angesichts der Reisemängel zumutbar ist.

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