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Provisionsanspruch des Reisebüros für vermittelte Flugreisen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 19 U 89/07 vom 21.02.2008

Rechtsgebiete:HGB, BGB
Schlagworte:Provisionsanspruch des Reisebüros für vermittelte Flugreisen, IATA-Mustervertrag
Stichwort:Provisionsanspruch des Reisebüros für vermittelte Flugreisen
Leitsatz:1. § 87 b HGB stellt auf die zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäfts übliche Provision ab. Ist nur die übliche Provision nach § 87 b Abs. 1 HGB geschuldet, kann der Provisionssatz je nach dem Zeitpunkt des vermittelten Geschäfts schwanken.

2. Nach dem IATA-Mustervertrag steht den Fluggesellschaften zur Provisionshöhe gegenüber den Reisebüros ein Bestimmungsrecht zu.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 19 U 89/07




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