Sehen die Betriebspartner nur in einer Protokollnotiz vor, daß einzelvertraglich begründete Rechtspositionen verschlechtert werden sollen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, daß sie in dieser Form eine ablösende Betriebsvereinbarung schaffen wollen.
Aktenzeichen: 1 AZR 330/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 09. Dezember 1997
- 1 AZR 330/97 -
I. Arbeitsgericht
Stuttgart
Urteil vom 09. Mai 1996
- 25 Ca 5394/95 -
II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
Urteil vom 21. März 1997
- 18 a (5) Sa 78/96 -