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Protokollnotiz und Tarifvertrag

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 670/06 vom 19.09.2007

Rechtsgebiete:TVG, MTV 2003
Schlagworte:Protokollnotiz und Tarifvertrag
Stichwort:Protokollnotiz und Tarifvertrag
Leitsatz:1. Bei der Auslegung eines Tarifvertrages ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien es den Tarifunterworfenen ermöglichen wollen, grundsätzlich auch ohne Rückfragen bei ihren Koalitionen den Inhalt der ihre Arbeitsverhältnisse bestimmenden Tarifnormen dem Tarifvertrag entnehmen zu können.

2. Eine Regelung, die nach dem Abschluss eines Tarifvertrages getroffen wurde (zB in Form einer Protokollnotiz), und die mit dem Tarifvertrag zusammen ausdrücklich gekündigt worden ist, wird nur dann zum Inhalt eines daraufhin später vereinbarten Folgetarifvertrages, wenn sie dort Eingang in den Vertragstext gefunden hat oder zumindest eine ausdrückliche Verweisung auf sie erfolgt ist.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 670/06




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