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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPProtokollierungspflicht nur nach Antrag eines Verfahrensbeteiligten 

Protokollierungspflicht nur nach Antrag eines Verfahrensbeteiligten

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 28/06 vom 07.03.2006

1. Eine ausdrückliche Entscheidung, einen Zeugen nicht zu vereidigen, ist nur dann zu treffen und in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen ist, wenn ein Verfahrensbeteiligter einen Antrag auf Vereidigung gestellt hat.

2. Nach mehr als zwei Jahren und einem Monat kann ein Fahrverbot seinen spezialpräventiven Charakter nicht mehr entfalten.

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