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Protokollierung der Verlesung von Urkunden

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 SsOWi 416/09 vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:StPO, DSG NW, PersonalausweisG, PassG
Schlagworte:Identitätsfeststellung durch Übersendung einer Passkopie durch die Ausländerbehörde, Beweiserhebungsverbot, Beweisverwertungsverbot, Protokollierung der Verlesung von Urkunden
Stichwort:Protokollierung der Verlesung von Urkunden
Leitsatz:1. Die Bußgeldbehörde kann nach § 16b StPO die Kopie eines ausländischen Passes von der Ausländerbehörde anfordern, wenn dies zur Identifizierung des Betroffenen erforderlich ist. Die Ausländerbehörde kann die Übermittlung auf der Grundlage der §§ 13, 14 DSG vornehmen.

2. Die Protokollierung, ein Schriftstück sei "zum Gegenstand der Hauptverhandlung" gemacht worden, beweist regelmäßig nicht dessen Verlesung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 SsOWi 416/09




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