( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterPProjektbefristung 

Projektbefristung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 146/07 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Projektbefristung
Stichwort:Projektbefristung
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 146/07



BAG – Urteil, 7 AZR 484/06 vom 07.11.2007

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Projektbefristung
Stichwort:Projektbefristung
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 484/06

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 Sa 730/06 vom 13.02.2007

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG, ZPO
Schlagworte:Projektbefristung
Stichwort:Projektbefristung
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 Sa 730/06

BAG – Urteil, 7 AZR 7/04 vom 25.08.2004

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag - Projektbefristung
Stichwort:Projektbefristung
Leitsatz:1. Ein projektbedingt erhöhter Personalbedarf kann die Befristung des Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG rechtfertigen. Das setzt die zutreffende Prognose des Arbeitgebers voraus, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers über das vereinbarte Vertragsende hinaus mit hinreichender Sicherheit kein Bedarf mehr besteht.

2. Die Prognose des Arbeitgebers ist nicht deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer nach Fristablauf auf Grund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Projekt befristet oder unbefristet hätte beschäftigt werden können und der Arbeitgeber dies bei Vertragsschluss erkennen konnte. Die Prognose des Arbeitgebers muss sich nur auf das konkrete Projekt beziehen. Dessen hinreichend sicherer künftiger Wegfall begründet den nur vorübergehenden Beschäftigungsbedarf und damit den Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 7/04


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/projektbefristung

"Projektbefristung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN