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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 131/05 vom 24.04.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Projektsteuerungsvertrag, Projekt, Projektsteuerung, Werkvertrag
Stichwort:Projekt
Leitsatz:Die rechtliche Einordnung eines Projektsteuerungsvertrags folgt aus dem Schwerpunkt der vom Projektsteuerer übernommenen Aufgaben. Übernimmt der Projektsteuerer Verpflichtungen im Sinne eines Generalmanagements bzw. einer Qualitätskontrolle, so spricht dies für ein Einordnung unter werkvertraglichen Gesichtspunkten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 131/05



LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 1190/05 vom 24.02.2006

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristung, Befristungsgrundform, Projekt
Stichwort:Projekt
Leitsatz:Eine bestimmte Ausdrucksweise ist für die Vereinbarung der Befristungsgrundform gem. Nr. 2 Abs. 1 SR 2 y BAT nicht vorgeschrieben. Vielmehr ist durch Auslegung des Arbeitsvertrages zu ermitteln, welche Befristungsgrundform die Parteien vereinbart haben. Auch missverständliche und nach dem juristischen Sprachgebrauch unzutreffende Formulierungen sind unschädlich, wenn sich ein übereinstimmender Wille der Vertragspartner feststellen lässt.

Grundsätzlich darf die wirtschaftliche Tätigkeit eines dauerhaft bestehenden Unternehmens oder die Verwaltungstätigkeit desselben nicht in einzelne "Projekte" zerlegt werden, um die Arbeitsverhältnisse dementsprechend zu befristen. Ein "Projekt" kann eine Befristung nur dann rechtfertigen, wenn die Prognoseanforderungen erfüllt sind, die das Bundesarbeitsgericht an die Befristung wegen vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs aufgrund betrieblicher Gründe anlegt. Eine Beschränkung der Prognose auf den Arbeitskräftebedarf in einem konkreten Projekt kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht (a. A. BAG Urt. v. 25.08.2004 - 7 AZR 7/04 - AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 1190/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 11 B 10864/03.OVG vom 07.07.2003

Rechtsgebiete:BDG, PostPersRG, BPersVG, BBG, VwVfG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstenthebung, vorläufige Dienstenthebung, Anhörung, Zuständigkeit, Betriebsrat, Bundesanstalt, Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation, Entfernung, Beamtenverhältnis, Entfernung aus dem Dienst, Dienstvergehen, Arbeitsleistung, Arbeitsverweigerung, Verweigerung, Statusamt, Beschäftigung, statusamtsgemäße Beschäftigung, amtsangemessene Beschäftigung, amtsangemessen, Projekt, Projektauftrag, Postdirektor, Disziplinarmaß, Fernbleiben, unentschuldigtes Fernbleiben, Fernbleiben vom Dienst, Hingabe, volle Hingabe
Stichwort:Projekt
Leitsatz:1. Der Dienstherr besitzt eine weite organisatorische Gestaltungsfreiheit, wenn er einzelne Dienstposten bestimmten (Status-)Ämtern wertend zuordnet. Für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG gilt dies in besonderem Maße (im Anschluss an OVG Rh-Pf, NVwZ 1998, 538).

2. Zur vorläufigen Dienstenthebung eines Postdirektors, der sich über ein Jahr lang beharrlich weigerte, einen ihm zugewiesenen, vermeintlich unterwertigen Projektauftrag durchzuführen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 11 B 10864/03.OVG


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