JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Prognoseentscheidung
| Rechtsgebiete: | RettDG |
| Schlagworte: | Ausrückfrist, Dispositionsfrist, Fahrzeit, funktionsfähiger Rettungsdienst, Funktionsschutzklausel, Hilfeleistung, Hilfeleistungsfrist, Krankentransport, Krankentransportwagen, Landesrettungsdienstplan, Notfall, Notfalltransport, Prognose, Prognoseentscheidung, Prognosespielraum, Rettung, Rettungsdienst, Rettungsdienstrecht, Rettungstransportwagen, Sanitätsorganisation, Wartefrist |
| Stichwort: | Prognoseentscheidung |
| Leitsatz: | 1. Die Erteilung einer Genehmigung für den Notfall- und Krankentransport ist zu versagen, wenn und solange Kapazitäten des öffentlichen Rettungsdienstes vorhanden sind, die ausreichen, um den auftretenden Bedarf an Notfall- und Krankentransportleistungen zu decken (so bereits Urteil des Senats vom 7. Mai 2002, AS 30, 64). 2. Ein wesentliches Kriterium für die Frage, ob eine Versorgung mit Rettungsdienstleistungen durch die Sanitätsorganisationen sichergestellt ist, stellt die Einhaltung der Hilfeleistungsfrist für Notfalltransporte und der Wartefrist für Krankentransporte dar. 3. Die gesetzliche Hilfeleistungsfrist im Notfallrettungsdienst von maximal 15 Minuten beginnt mit dem Ausrücken des Rettungstransportwagens. Ein Überschreiten der Hilfeleistungsfrist in geringem Maße stellt die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nicht in Frage. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10052/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SGB III |
| Schlagworte: | Wegfall der Arbeits- bzw Beschäftigungslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB III - Prognoseentscheidung - Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - Nichtmitteilung der Beschäftigungsaufnahme |
| Stichwort: | Prognoseentscheidung |
| Leitsatz: | Ist die Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit von vornherein auf eine Überschreitung der Zeitgrenze von weniger als 15 Stunden angelegt, handelt es sich um keine kurzzeitige Beschäftigung. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 52/07 R | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, GG, LBauO |
| Schlagworte: | ALDI-Markt, Annahme, Auswirkungen, Außenbereich, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Beeinträchtigung, Bevölkerung, Bundesstraße, EAG Bau, Einvernehmen, Einzelhandel, Einzelhandelsbetrieb, Einzelhandelskonzept, Einzelhandelsnutzung, Einzugsbereich, Entfernung, Entwicklungskonzept, erheblich, Erschließung, Erschließungsangebot, Erschließungsanlage, Erschließungslast, Erschließungspflicht, Fernwirkung, Fiktion, Gemeinde, Gemeindegebiet, Größe, großflächig, Großflächigkeit, Innenbereich, Leichtigkeit, Lebensmitteldiscounter, Linksabbiegespur, nachteilig, Nahversorgung, Nahversorgungsbereich, Nutzbarkeit, Parkplätze, Planung, Planungshoheit, Privilegierung, privilegiertes Vorhaben, Prognoseentscheidung, räumlich, Rechtsanspruch, schädliche Auswirkungen, Sicherheit, Sortimentsgruppe, Sperrwirkung, Standort, städtebauliches Entwicklungskonzept, städtebauliches Interesse, Straße, Umsatzverteilung, Verdichtung, Verkaufsfläche, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Versorgungsfunktion, Versorgungsbereich, Verwaltungspraxis, Vorhaben, Willkür, zentraler Versorgungsbereich, Zentrenkonzept, zentrenrelevant, Zentrum, Zufahrt, Zufahrtsfrequentierung, Zumutbarkeit, Zweckbestimmung |
| Stichwort: | Prognoseentscheidung |
| Leitsatz: | 1) Ein zentraler Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB kann durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Gestalt eines Einzelhandels- oder Zentrenkonzepts festgelegt werden. 2) Zur Rechtsnatur eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts 3) Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben i.d. Regel anzunehmen; insoweit kann auf die Regelungssystematik des § 11 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BauNVO zurückgegriffen werden. 4) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpflichtung der Gemeinde, in Plangebieten nach § 30 Abs. 1 BauGB und bezüglich privilegierter Außenbereichsvorhaben ein zumutbares Erschließungsangebot anzunehmen, lässt sich grundsätzlich auf den unbeplanten Innenbereich nicht übertragen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10351/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2003/87/EG, GG, ZuG 2007, ZuV 2007 |
| Schlagworte: | Emissionshandel, Ziegelherstellung, prozessbedingte Emission, Verbrennung, Verbrennungsbegriff, Brennstoff, Rohstoff, Monitoring-Leitlinien, Emissionsminderungspotential, Erfüllungsfaktor, Emissionsbudget, anteilige Kürzung, Prognoseentscheidung, Kontrolldichte, Optionsanlage, Verordnungsvorschrift Nichtigkeit |
| Stichwort: | Prognoseentscheidung |
| Leitsatz: | Der Begriff der Verbrennung in § 13 Abs. 2 Satz 1 ZuG 2007 ist im naturwissenschaftlichen Sinn auszulegen. Der Verordnungsgeber wird durch § 13 Abs. 2 Satz 2 ZuG 2007 nicht zu einer eigenständigen Regelung des Verbrennungsbegriffs ermächtigt. Zuteilungen an Optionsanlagen (§ 7 Abs. 12 i.V.m. § 11 ZuG 2007) sind nicht gemäß § 4 Abs. 4 ZuG 2007 anteilig zu kürzen. Wendet die Behörde bei ihrer Ermittlung der für den Kürzungsfaktor relevanten Zuteilungsmenge eine Verordnungsregelung an, deren Nichtigkeit nachträglich festgestellt wird, kommt eine gerichtliche Korrektur des Kürzungsfaktors nicht in Betracht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 6.07 | |
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