JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Probezeitkündigung
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Probezeitkündigung, Kündigung, Probezeit, Sittenwidrigkeit |
| Stichwort: | Probezeitkündigung |
| Leitsatz: | Streit über die Wirksamkeit einer Probezeitkündigung in Verbindung mit dem Bemühen des Klägers, diese Kündigung aus sonstigen Gründen unwirksam sein zu lassen. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 97/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsratsanhörung, Probezeitkündigung |
| Stichwort: | Probezeitkündigung |
| Leitsatz: | Bei einer Kündigung in den ersten 6 Monaten des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ist bez. der Anforderungen an die arbeitgeberseitigen Mitteilungspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG zu unterscheiden: 1. Handelt es sich um eine Kündigung, die durch ein bestimmtes Ereignis oder eine Summe von Vorkommnissen veranlasst ist und sich als arbeitgeberseitige Reaktion auf einen vorausgegangenen Kündigungssachverhalt darstellt, genügt der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nur dann, wenn er dem Betriebsrat die kündigungsrelevanten Tatsachen hinreichend konkretisiert mitteilt. 2. Handelt es sich um eine Kündigung, die vor Eintritt des Kündigungsschutzes ( § 1 Abs. 1 KSchG; §§ 15,20 Abs. 1 Nr. 1 SchwbG) zur Vermeidung einer " Festanstellung" wegen arbeitgeberseits verneinter Eignung bzw. Bewährung des Arbeitnehmers ausgesprochen wird, dann genügt der Arbeitgeber in der Regel seinen Mitteilungspflichten auch dann, wenn er dem Betriebsrat nur seine Einschätzung bez. der Eigung bzw. nur seine Beurteilung bez. der Bewährung des Arbeitnehmers mitteilt, ohne all diejenigen Tatsachen anzugeben, auf die sich sein Urteil ggfs. gründet, solange derartige Tatsachen nur ein Teilaspekt einer aus objektiven wie subjektiven Faktoren gleichermaßen zusammengesetzten Meinungsbildung sind ( Abweichung bzw. Einschränkung zu BAG v. 18.05.94, AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 22.09.94 , AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v.03.12.98, AP Nr. 99 zu § 102 BetrVG 1972). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 15 Sa 1223/01 | |
| Rechtsgebiete: | PersVG LSA, BPersVG, GG |
| Schlagworte: | Probezeitkündigung, Personalratsbeteiligung |
| Stichwort: | Probezeitkündigung |
| Leitsatz: | Leitsätze: Der Ausschluß jeglicher Beteiligung des Personalrats bei Kündigungen gegenüber Angestellten auf mit Beamtenstellen von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts vergleichbaren Stellen in § 68 Nr. 4 PersVG LSA und anderen Personalvertretungsgesetzen verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Aktenzeichen: 2 AZR 138/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - I. Arbeitsgericht Stendal - 7 Ca 414/97 - Urteil vom 18. März 1998 II. Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt - 10 Sa 429/98 - Urteil vom 3. Dezember 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 138/99 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, GG, NdsPersVG, BAT |
| Schlagworte: | Probezeitkündigung, Personalratsbeteiligung |
| Stichwort: | Probezeitkündigung |
| Leitsatz: | Leitsatz: Art. 33 Abs. 2 GG schränkt nicht das Recht des öffentlichen Arbeitgebers ein, während der 6-monatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des neueingestellten Arbeitnehmers zu überprüfen; dies gilt auch bei einer Einstellung nach Durchführung eines Auswahlverfahrens (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG). Aktenzeichen: 2 AZR 926/98 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 01. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - I. Arbeitsgericht Braunschweig - 7 Ca 605/97 - Urteil vom 05. Dezember 1997 II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 15 Sa 317/98 - Urteil vom 16. September 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 926/98 | |
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