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Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 2188/02 vom 02.08.2002

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren
Stichwort:Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren
Leitsatz:1. Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen in einer der Staatsanwaltschaft gegenüber abgegebenen eidesstattlichen Versicherung.

2. Die Privilegierung einer solchen Äußerung ist nicht gegeben, wenn sie auch außerhalb des rechtlich geregelten Verfahrens verbreitet wird. Die Beweislast für eine solche Verbreitung liegt beim Kläger.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 2188/02




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