JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Privatschulrecht
| Rechtsgebiete: | SächsVwKG, SächsFrTrSchulG |
| Schlagworte: | Privatschulrecht, Unterrichtungsgenehmigung, Kostenbescheid |
| Stichwort: | Privatschulrecht |
| Leitsatz: | Für die Erhebung von Kosten für nicht durch Verwaltungsakt erfolgende Bestätigung des unbefristeten Einsatzes von Lehrern oder Pädagogischen Unterrichtshilfen an einer Ersatzschule in freier Trägerschaft durch die staatliche Schulverwaltung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 772/04 | |
| Rechtsgebiete: | SächsFrTrSchulG |
| Schlagworte: | Privatschulrecht, Schulleiter, Unterrichtsuntersagung |
| Stichwort: | Privatschulrecht |
| Leitsatz: | Allein eine wissenschaftliche Ausbildung, die derjenigen der Schulleiter oder Lehrer an entsprechenden öffentlichen Schulen im Wert nicht gleichkommt, erfüllt die in § 7, 2. Alt. SächsFrTrSchulG normierten Voraussetzungen nicht. Stellt ein Schulträger nach der Genehmigung der Ersatzschule Lehrer oder Schulleiter ein, die keine den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SächsFrTrSchulG genügende wissenschaftliche Ausbildung nachweisen, oder betraut er nachträglich einen bereits angestellten Lehrer mit weiteren Aufgaben, für die diesere keine gleichwertige wissenschaftliche Ausbildung besitzt, kommen aufsichtliche Maßnahmen nur gegenüber dem Schulträger in Betracht (vgl. Urt. des Senats v. 27.3.2006 - 2 B 776/04 -). |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 775/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LV, PrivSchG, LBG, LehrArbZVO |
| Schlagworte: | Schulrecht, Privatschulrecht, Privatschule, Ersatzschule, Finanzhilfe, Personalkosten, Personalkostenbeitrag, Lehrer, Vollbeschäftigung, vollbeschäftigt, Teilzeitbeschäftigung, teilzeitbeschäftigt, Unterrichtsverpflichtung, Regelstundenmaß, Stunden-Soll, Stundensoll, Stunden-Ist, Stundenist, Ansparverpflichtung, Unterrichtsstunden, Ansparen |
| Stichwort: | Privatschulrecht |
| Leitsatz: | 1. Der Umfang der öffentlichen Finanzhilfe für staatliche anerkannte Ersatzschulen darf an der personellen Ausstattung staatlicher Schulen orientiert werden. 2. Die Pflicht zum Ansparen von Unterrichtsstunden nach § 6 LehrArbZVO lässt die Frage, ob eine Lehrkraft im Sinne von § 29 Abs. 2 PrivSchG vollbeschäftigt oder nur teilzeitbeschäftigt ist, unberührt. 3. § 29 Abs. 4 PrivSchG gewährleistet eine weitgehende Angleichung der Personalkostenzuschüsse für Privatschulen an die Lehrerversorgung an öffentlichen Schulen. 4. Die zur Abdeckung des Unterrichts-Solls einer Schule erforderliche Zahl an Lehrern (§ 29 Abs. 4 PrivSchG) ist anhand der Unterrichtsverpflichtungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen zu ermitteln. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10258/03.OVG | |
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