JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > privatrechtliches Arbeitsverhältnis
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Anerkennung, förderlich, Kausal, Laufbahn, privatrechtliches Arbeitsverhältnis, Statusamt, Vordienstzeit |
| Stichwort: | privatrechtliches Arbeitsverhältnis |
| Leitsatz: | Ausschlaggebend für die Frage, ob Vordienstzeiten kausal "zur Ernennung geführt" haben, ist nicht die schlichte Nützlichkeit für die tägliche Arbeit, sondern die Vortätigkeit muss "für die Laufbahn des Beamten", also für die Ernennung und Übertragung des Statusamtes von wesentlicher Bedeutung gewesen sein. Dies folgt aus der Verwendung des Begriffs "Laufbahn", der mehr umfasst als nur das erstmals übertragene Funktionsamt (Ergänzung zu Hess. VGH, Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 - und im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 2 B 57.08 -). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 A 826/09.Z | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, GG, DB - Gründungsgesetz, BGB, ArbGG, BetrVG, StGB |
| Schlagworte: | Beamtin, Deutsche Bahn, Bundeseisenbahnvermögen, privatrechtliches Arbeitsverhältnis, betriebsbedingte Kündigung, Versetzung, arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag, Weiterbeschäftigung, Betriebsratsanhörung |
| Stichwort: | privatrechtliches Arbeitsverhältnis |
| Leitsatz: | 1. Auf ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, das eine zu diesem Zwecke beurlaubte Beamtin des Bundeseisenbahnvermögens mit einer Konzerngesellschaft der Deutschen Bahn eingeht, finden die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung. 2. Wird ein Arbeitnehmer im Zuge einer Umorganisation auf einen Arbeitsplatz versetzt, der später wegfällt, so ist eine wegen des Wegfalls dieses Arbeitsplatzes ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung ohne weiteres sozial ungerechtfertigt, wenn sich die Versetzung rechtskräftig als unwirksam erweist und der ursprüngliche Arbeitsplatz im Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch oder wieder im wesentlichen unverändert vorhanden ist. 3. Zu den Anforderungen an einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 310/04 | |
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