JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > privatrechtliche
| Rechtsgebiete: | NStrG, VwGO |
| Schlagworte: | Anlieger, Einziehung, Entwidmung, Fall, atypischer, Fußgängerpassage, Gestattung, privatrechtliche, Rechtsverhältnis, besonderes, Sollvorschrift, Sondernutzung, öffentlich-rechtliche, Widmung, Wohl, öffentliches |
| Stichwort: | privatrechtliche |
| Leitsatz: | 1. Nach der Sollvorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 NStrG ist bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen die straßenrechtliche Einziehung regelmäßig vorzunehmen. Ein Spielraum für eine abweichende Entscheidung im Ermessenswege besteht nur dann, wenn - gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar - ein atypischer Fall gegeben ist. 2. Städtebauliche Gründe zählen zu den Gründen des öffentlichen Wohls im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. NStrG. 3. Die tatbeständliche Einziehungsvoraussetzung der überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls nach § 8 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. NStrG erfordert nur eine Gewichtung der betroffenen öffentlichen Belange, während die von der Einziehung berührten privaten Interessen auf der Rechtsfolgenseite der Sollvorschrift - insbesondere bei der Frage nach dem Vorliegen eines atypischen Falles - zu berücksichtigen sind. 4. In den Fällen einer Sollvorschrift ist auch dann noch eine nach § 114 Satz 2 VwGO zulässige Ergänzung der Ermessensbegründung gegeben, wenn die Behörde im Hinblick auf einen zunächst nur unvollständig begründeten Verwaltungsakt, der die regelmäßig vorgesehene Rechtsfolge ausspricht, nachträglich zu Besonderheiten des Falles abwägend Stellung nimmt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 116/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BauGB, NGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Dienstsiegel, Formfehler, Formvorschrift, Unterzeichnung, handschriftliche, Verpflichtungserklärung, privatrechtliche, Verpflichtungserklärung, öffentlich-rechtliche, Vertretungsbefugnis, Vertretungsmacht, Vorkaufsrecht, gemeindliches |
| Stichwort: | privatrechtliche |
| Leitsatz: | 1. Der Verwaltungsakt, mit dem das gemeindliche Vorkaufsrecht ausgeübt wird, stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung dar. 2. Zu der Frage, ob § 63 Abs. 2 NGO 1982, der die handschriftliche Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung durch Gemeindedirektor und Ratsvorsitzenden unter Beifügung des Dienstsiegels vorschreibt, als Regelung der Vertretungsbefugnis oder als Formvorschrift einzuordnen ist und welche Rechtsfolgen ein Verstoß gegen die genannte Vorschrift nach sich zieht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 270/02 | |
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