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Privatrecht

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, III ZR 46/08 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:ZPO, GVG, Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, GG
Stichwort:Privatrecht
Leitsatz:Ein die Immunität einer Partei fälschlicherweise verneinendes Zwischenurteil steht der in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen durchzuführenden Prüfung, ob die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist, auch dann nicht entgegen, wenn es unangefochten geblieben ist.

GVG § 20 Abs. 2; Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (BGBl. 1996 II S. 2558) Art. 27

Als Teil einer internationalen Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit genießt die Europäische Schule Frankfurt a.M. vor den nationalen Gerichten grundsätzlich Immunität; das gilt namentlich für Streitigkeiten zwischen den Eltern und der Schule über das Schulgeld.
Volltext: BGH - Urteil, III ZR 46/08



BFH – Urteil, II R 15/07 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:GrEStG, ErbStG, BGB
Schlagworte:Grundstückserwerb durch Ausübung eines aufgrund Vermächtnisses bestellten dinglichen Vorkaufsrechts
Stichwort:Privatrecht
Leitsatz:Hat der Erblasser vermächtnisweise angeordnet, einem von drei Miterben ein dingliches Vorkaufsrecht an einem im Nachlass befindlichen Grundstück zu bestellen, das hälftig den beiden anderen Miterben vermacht worden ist, und hat der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausgeübt, ist der dadurch zustande gekommene Erwerbsvorgang weder nach § 3 Nr. 2 GrEStG noch nach Nr. 3 der Vorschrift grunderwerbsteuerfrei.
Volltext: BFH - Urteil, II R 15/07

BAG – Beschluss, 1 ABR 16/07 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, GG, BDSG
Schlagworte:Videoüberwachung im Betrieb Für die amtliche Sammlung: ja
Stichwort:Privatrecht
Leitsatz:Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 16/07

BAG – Urteil, 9 AZR 1117/06 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 89/391/EWG, ArbSchG, BetrVG, BGB, ChemG, GefStoffV, ZPO
Schlagworte:Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
Stichwort:Privatrecht
Leitsatz:1. Arbeitnehmer haben nach § 5 Abs. 1 ArbSchG iVm. § 618 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung.

2. § 5 Abs. 1 ArbSchG räumt dem Arbeitgeber bei dieser Beurteilung einen Spielraum ein. Der Betriebsrat hat bei dessen Ausfüllung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen. Der einzelne Arbeitnehmer kann deshalb nicht verlangen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten von ihm vorgegebenen Kriterien durchgeführt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 1117/06


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