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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPrivatinsolvenz 

Privatinsolvenz

Entscheidungen der Gerichte

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 52/08 vom 04.04.2008

Beantragt eine Prozesspartei, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Prozesskostenhilfe, reicht es nicht aus, sich auf das Insolvenzverfahren zu berufen. Vielmehr ist das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" vollständig auszufüllen. Dabei ist anzugeben, welcher Betrag vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird und damit für das Bestreiten der Prozesskosten zur Verfügung steht.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 294/06 vom 05.01.2007

Gibt eine Partei, die die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an, es sei über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, wobei auch der Name des Treuhänders mitgeteilt wird, ist diese Angabe bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Fordert das Gericht die Partei pauschal auf, "für die Angaben in der PKH-Erklärung Belege beizubringen", ist dies nicht ausreichend, da hieraus nicht zu erkennen ist, dass das Gericht einen weiteren Nachweis der Insolvenz verlangt. Dies gilt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass über das justizinterne Informationssystem die Angabe zur Insolvenzeröffnung nachgeprüft werden kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 UF 166/05 vom 30.11.2005


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