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Privatgeheimnisse

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Urteil, 19 U 81/06 vom 17.11.2006

Die Abtretung von Vergütungsforderungen für Pflegeleistungen, die zugunsten gesetzlich versicherter Patienten oder Leistungsempfänger von Sozialleistungen erbracht worden sind, an ein Factoringunternehmen ist ohne deren Zustimmung nach §§ 134 BGB, 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB nichtig.

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