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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 13.97 vom 09.12.1998

Rechtsgebiete:GG, RStV
Schlagworte:Rundfunkgebühr, Bereithalten eines Empfangsgeräts als staatsvertraglicher Anknüpfungspunkt für Rundfunkgebührenpflicht, Grundversorgung und klassischer Rundfunkauftrag, privater Rundfunk, Defizite an gegenständlicher Breite und thematischer Vielfalt, Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers hinsichtlich Rundfunkfinanzierung, Landesmedienanstalten und staatsfreie Aufsichtstätigkeit, Finanzierung der Landesmedienanstalten.
Stichwort:privater Rundfunk
Leitsatz:Leitsatz:

Die Anknüpfung der Rundfunkgebührenpflicht an das Bereithalten eines Empfangsgeräts und die Verwendung eines zusätzlichen Anteils an der einheitlichen Rundfunkgebühr in Höhe von 2 v.H. für die Finanzierung der staatsfern organisierten Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten sind bundesverfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Urteil des 6. Senats vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 C 13.97 -

VG Minden vom 20.06.1994 - Az.: VG 9 K 3855/93 -
OVG Münster vom 29.10.1997 - Az.: OVG 4 A 4017/94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 13.97




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