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| Rechtsgebiete: | VermG, EGBGB, VwVfG |
| Schlagworte: | Behörde, Bestellung, Bestellungsbehörde, Privater, privater Dritter, maßgeblich, maßgebliche Rechtsgrundlage, Begründungselement, Vergütung, Auslagen, Vergütungsanspruch, Kostentragung, Vorfinanzierung, Risikoausfall, Analogie, Normzweck, Interessenlage, gesetzliche Vertreter |
| Stichwort: | privater |
| Leitsatz: | 1. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i.V.m. § 16 Abs. 3 VwVfG räumt dem gesetzlichen Vertreter, der auf Antrag eines Dritten bestellt worden ist, keinen Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner baren Auslagen gegen die Bestellungsbehörde ein. 2. Normzweck und Interessenlage gebieten keine analoge Anwendung von Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i.V.m. § 16 Abs. 3 VwVfG mit der Folge, dass der gesetzliche Vertreter einen Vergütungs- und Erstattungsanspruch gegen einen privaten Dritten geltend machen kann, der seine Bestellung beantragt hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 18.07 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-VwVfG, LSA-MitSEPl-VO, LSA-LHO |
| Schlagworte: | Verwaltungsakt, Bekanntgabe, Einzel-Bekanntgabe, Vertreter, gesetzlicher, Bekanntgabe-Adressat, Inhalts-Adressat, Adressat, Schulschließung, Ermessen, Schulentwicklungsplanung, Schulorganisation, Recht, eigenes, Rechtsverletzung, Schulplanung, Schulstandort, Haushalt, Zumutbarkeit, Belang, privater, Belang, öffentlicher, Abwägung |
| Stichwort: | privater |
| Leitsatz: | Wird die Allgemeinverfügung (hier: eine Schulschließung) im Weg der Einzel-Bekannmachung dem gesetzlichen Vertreter des Schülers bekannt gegeben, so muss die Bekanntgabeform erkennen lassen, dass der Vertreter nur Bekanntgabe-, nicht aber Inhalts-Adressat sein soll. Eine Schulschließung, die nach dem gesetzlichen Beginn des neuen Schuljahrs, aber vor Beginn des Unterrichts wirksam wird, hat keine Rückwirkung. Eltern und Schülern steht bei der planerischen schulorganisatorischen Maßnahme einer Schulschließung kein umfassender Anspruch auf Abwägung ihrer privaten mit den öffentlichen Belangen zu. Gegen die Schließung eines Schulstandorts können sie sich erst wehren, wenn sie in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 435/03 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO |
| Schlagworte: | Gartenbaubetrieb, privater, Veräußerung, ausreisebedingte, Anscheinsbeweis, Divergenz, Verfahrensmangel, Überzeugungsgrundsatz. |
| Stichwort: | privater |
| Leitsatz: | Leitsätze: Eine begründete Abweichungsrüge steht der Aufhebung eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffenen Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits durch Beschluß (§ 133 Abs. 6 VwGO) nicht entgegen, wenn das Urteil zugleich auf einem Verfahrensmangel beruht, der auch im Fall der Revisionszulassung zur Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht führen würde (im Anschluß an Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 <n.F.> VwGO Nr. 10). Die nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung, daß die Veräußerung eines Grundstücks oder Gebäudes im Zusammenhang mit der Ausreise aus der DDR auf unlautere Machenschaften (§ 1 Abs. 3 VermG) zurückzuführen ist, greift auch dann ein, wenn der Vermögenswert verkauft worden ist, bevor der Ausreiseantrag gestellt wurde (wie Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4). Beschluß des 7. Senats vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - I. VG Dresden vom 08.07.1999 - Az.: VG 1 K 1308/97 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 26.00 | |
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