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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 2.02 vom 27.05.2002

Rechtsgebiete:EntschG, NS-VEntschG
Schlagworte:"Arisierung", Unternehmensentziehung während NS-Zeit, NS-Zeit, Unternehmensentziehung während -, Einheitswert, für Unternehmen nach Reichsbewertungsrecht, Ersatzeinheitswert, Privatentnahmen, aus Unternehmen nach Festsetzung eines Einheitswerts, verwertbarer Einheitswert im Sinne des EntschG, Einheitswert, (nicht) verwertbarer -, Entschädigungsberechnung, DDR-Einheitswert, kein verwertbarer - für Unternehmen nach 1952.
Stichwort:Privatentnahmen
Leitsatz:Eine sog. Privatentnahme von Vermögenswerten aus (jüdischen) Unternehmen nach einer nach 1935 erfolgten Einheitswertfestsetzung gemäß Reichsbewertungsrecht, die aller Erfahrung nach dazu gedient hat, die Flucht der (jüdischen) Geschädigten zu ermöglichen, führt aus der Sicht des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes regelmäßig nicht zu einer Unverwertbarkeit des Einheitswerts im Sinne des (gemäß § 2 Satz 3 NS-VEntschG entsprechend anwendbaren) § 4 Abs. 2 Satz 1 EntschG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 2.02




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