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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 20.04 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:BBG, BeamtVG, HBG
Schlagworte:Angestelltenverhältnis, Arbeitszeit, Beamtenversorgung, hauptberufliche Beschäftigung, Hauptberuflichkeit, Lehrer, Nebentätigkeit, private Sonderschule, reguläre Arbeitszeit, Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Schuldienst, Teilzeit, Unterbrechung, "unterhälftige" Beschäftigung, Vordienstzeit
Stichwort:private Sonderschule
Leitsatz:Eine vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ausgeübte Tätigkeit kann auch dann eine hauptberufliche Tätigkeit sein und damit als ruhegehaltfähige Vordienstzeit berücksichtigt werden, wenn ihr Umfang weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Beamten ausmacht (Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 20.04




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