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JuraForum.deUrteileSchlagwörterPPrivate Ersatzschule Wartefrist 

Private Ersatzschule Wartefrist

Entscheidungen der Gerichte

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 3 LB 107/03 vom 24.10.2003

1. Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage

2. Es gibt verschiedene Sonderschularten, so dass bei der Ausdehnung des Schulbetriebes einer Sonderschule für Lernbehinderte durch die private Ersatzschule auf eine weitere Sonderschulart (hier: Sonderschule für Geistigbehinderte) grundsätzlich die Wartefrist für die Zuschussgewährung abzuwarten ist

3. Während der Wartefrist ist auf Antrag über eine im Ermessen stehende Zuschussgewährung im Einzelfall zu entscheiden

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