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Private Ersatzschule Wartefrist

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 3 LB 107/03 vom 24.10.2003

Rechtsgebiete:SchulG SH, GG, Landesverfassung SH, VwGO
Schlagworte:Schulrecht, Sonderschule, Sonderschularten, Förderung, Bezuschussung, Private Ersatzschule Wartefrist
Stichwort:Private Ersatzschule Wartefrist
Leitsatz:1. Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage

2. Es gibt verschiedene Sonderschularten, so dass bei der Ausdehnung des Schulbetriebes einer Sonderschule für Lernbehinderte durch die private Ersatzschule auf eine weitere Sonderschulart (hier: Sonderschule für Geistigbehinderte) grundsätzlich die Wartefrist für die Zuschussgewährung abzuwarten ist

3. Während der Wartefrist ist auf Antrag über eine im Ermessen stehende Zuschussgewährung im Einzelfall zu entscheiden
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 3 LB 107/03




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