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Prinzipal

Entscheidungen der Gerichte

OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 2055/09 vom 05.08.2009

I. Der vom Versicherungsunternehmen überwiegend mitfinanzierte Barwert der Altersversorgung kann ungeachtet der Unwirksamkeit einer Regelung in den VVW-Bestimmungen (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2003, 290) auf den Ausgleichsanspruch angerechnet werden, wenn und soweit die ungekürzte Zuerkennung des Ausgleichsanspruchs nach den Vorstellungen der Parteien sowie ihrem Verhalten während des Vertreterverhältnisses und unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unbillig wäre (st. Rspr., BGH NJW 2003, 1244; NJW 2003, 3351). Dies beurteilt sich nach § 89 b Abs.1 Nr. 3 HGB (vgl. auch Entscheidung des Senats vom 21.12.2005, VersR 2006, 1124).

II. Es bestehen keine überzeugenden Gründe von der in ständiger Rechtsprechung (seit BGH NJW 1966, 1962) hierfür herangezogenen Annahme einer "funktionellen Verwandtschaft" zwischen Altersversorgung und Ausgleichsanspruch abzurücken. Sinn und Zweck der unmittelbar nach Ausscheiden dem Versicherungsvertreter gewährten Altersversorgung ist die finanzielle Absicherung seines Lebensunterhalts. Diesem Zweck dient auch der Ausgleichsanspruch. Der Begriff der "funktionellen Verwandtschaft" setzt keine Identität oder Deckungsgleichheit der Ansprüche voraus, die gleichartige Zielrichtung ist ausreichend.

III. Eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigt auch die Möglichkeit des Widerrufs bzw. teilweisen Widerrufs der Versorgungszusage in Ziffer 8.1. der VVW-Bestimmungen nicht, da in diesen Fällen der Ausgleichsanspruch gem. Ziffer 8.2. der VVW -Bestimmungen in vollem Umfang verbleibt.

IV. Hat der Prinzipal einen überwiegenden Anteil an der Finanzierung der Altersversorgung übernommen, bestehen keine Zweifel daran, dass eine Doppelbelastung des Prinzipals eintreten würde, wenn er - wie vom Versicherungsvertreter beantragt - neben der auf seiner Leistung beruhenden Altersversorgung auch noch den Ausgleichsanspruch in voller Höhe leisten müsste.

OLG-HAMM – Urteil, 9 U 133/08 vom 20.01.2009

Übernimmt jemand aushilfsweise für einen Tag die Verteilung eines Anzeigenblattes an Stelle des vertraglichen Boten und verursacht er dabei einen Fahrradunfall, haftet der etatmäßige Verteiler , dessen Vater den Vertreter bestellt hatte, dem Geschädigten nicht aus § 831 BGB, weil der Vertreter kein Verrichtungsgehilfe des vertraglichen Boten gewesen ist.

Auch das die Verteilung der Zeitungen besorgende Unternehmen haftet nicht aus § 831 BGB, wenn ihm die Bestellung des Vertreters nicht zuzurechnen ist. Ein Anspruch des Geschädigten aus § 823 Abs. 1 BGB gegen das Unternehmen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Kontroll- und Überwachungspflicht kommt nur dann in Betracht, wenn vorher konkrete Verdachtsmomente dafür bestanden haben, dass sich ein Bote in der Vergangenheit auffällig über die Regelungen des Arbeitsvertrages hinweggesetzt hatte. An die Überwachung von Boten beim Austragen von Zeitungen dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden.

BGH – Urteil, II ZR 11/07 vom 28.04.2008

§ 74 c HGB ist auf den Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Zahlung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht entsprechend anwendbar.

LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 413/08 vom 14.04.2008

1. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses darf ein angestellter Steuerberater, wenn kein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart ist, seinem bisherigen Arbeitgeber Konkurrenz machen und in dessen Kundenstamm eindringen.

2. Eine unbefristete Mandantenübernahmeklausel ist eine Umgehung gemäß § 75 d Satz 2 HGB und von vorneherein rechtsunwirksam.

BGH – Urteil, KZR 36/05 vom 04.03.2008

Der Prinzipal ist grundsätzlich nicht durch kartellrechtliche Vorschriften daran gehindert, sich einen besonderen Vertriebsweg (hier: Internetvertrieb) gegenüber seinen Handelsvertretern selbst vorzubehalten.

LAG-HAMBURG – Urteil, 5 SaGa 1/08 vom 27.02.2008

1. Der besondere Schutz sowohl vor der Beendigung als auch der Veränderung des Arbeitsverhältnisses von Betriebsratsmitgliedern macht deutlich, dass die Suspendierung von Betriebsratsmitgliedern nur unter erheblich erschwerten Voraussetzungen in Betracht kommt. Deshalb gilt dann, wenn der 1. Arbeitgeber mit der Einleitung eines Zustimmungsverfahrens beim Betriebsrat ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds geltend macht (§ 103 Abs. 1 BetrVG), er nur dann berechtigt ist, den Arbeitnehmer einseitig von der Arbeitspflicht zu suspendieren, wenn bei Weiterbeschäftigung erhebliche Gefahren für den Betrieb oder die dort tätigen Personen objektiv bestehen. Hierbei muss es sich um einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehende überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers handeln, die eine Verhinderung der Beschäftigung geradezu gebieten. Für eine Suspendierung reicht es somit nicht aus, dass den vom Arbeitgeber ins Feld geführten Kündigungsgründen "einiges Gewicht" zukommt, vielmehr müssen Umstände hinzukommen, die über den "wichtigen Grund" für die beabsichtigte außerordentliche Kündigung hinausgehen. Bei besonders schwerem Gewicht des "wichtigen Grundes" wird auch allein der Anlass für die außerordentliche Kündigung ausreichen.

2. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn sich der Mandatsträger aktiv an der Gründung eines Konkurrenzvereins beteiligt, weil der dringende Verdacht besteht, dass Geschäftsgeheimnisse weitergegeben wurden bzw. dies jedenfalls zu befürchten ist. Der spätere Vereinsaustritt ändert hieran nichts.

LAG-KOELN – Beschluss, 7 Ta 295/07 vom 12.11.2007

Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines in den Arbeitsvertrag aufgenommenen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, entspricht der Streitwert der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestentschädigung. Dies gilt jedenfalls immer dann, wenn sich im Einzelfall keine konkreteren Anhaltspunkte für die Streitwertberechnung ergeben.

BAG – Urteil, 10 AZR 511/06 vom 26.09.2007

1. Das in den §§ 60, 61 HGB für Handlungsgehilfen geregelte Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer. Es schützt auch Arbeitgeber, die kein Handelsgewerbe betreiben.

2. Solche Arbeitgeber können in analoger Anwendung von § 61 Abs. 1 HGB die einem Prinzipal bei einem Wettbewerbsverstoß eines Handlungsgehilfen zustehenden Ansprüche geltend machen. Für die Verjährung der Ansprüche gilt die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 23 U 87/05 vom 21.05.2007

1. Eine fristlose Kündigung der Mineralölgesellschaft gegenüber einem Tankstellenpächter ist unwirksam, wenn sie mit einem Negativsaldo des Agenturkontos begründet wird, das nur daraus resultiert, dass die Mineralölunternehmen das Konto auch mit Umsätzen belastet, die der Pächter aufgrund von Stationskrediten (noch) nicht vereinnahmt hat.

2. Eine Vereinbarung, wonach der Pächter sämtliche Umsätze, die nicht mit zugelassenen Zahlungsmitteln erzielt werden, dem Mineralunternehmen sofort zu vergüten hat, benachteiligt den Pächter unangemessen, auch wenn ihm die Gewährung von Stationskrediten zugleich untersagt wird. Das ergibt sich aus der gerichtsbekannten Praxis der Mineralunternehmen, die Vergabe von Stationskrediten nicht nur zu billigen, sondern zu fördern (Umsetzung der Rechtsprechung des BGH vom 8.November 2005 zu KZR 18/04).

OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 115/05 vom 30.03.2006

1. Der Unternehmer (Prinzipal) eines Handelsvertreterverhältnisses darf einen Anlass für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist in dem von dem Handelsvertreter gegen ihn geführten Rechtsstreit um die Frage der Berechtigung der fristlosen Kündigung nachträglich geltend machen, wenn er erst während des Rechtsstreits von den tatsächlichen Grundlagen dieses Kündigungsgrundes Kenntnis erlangt hat und ein gewichtiges Fehlverhalten des Handelsvertreters vorliegt (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 4. November 2002 - 19 U 38/02 - NJW-RR 2003, 398 = OLGRep 2003, 135).

2. Besteht ein Handelsvertreterverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und mehreren Schwesterunternehmen, so sind im Falle eines Vertrauensverstoßes des Handelsvertreters alle Unternehmen berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen (wie OLG Köln, a.a.O.).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 34/05 (Kart) vom 17.01.2006

Hat ein Automobilhersteller das In-Kraft-Treten der EG-GVO Nr. 1400/2002 zum Anlass genommen, die Vertragshändlerverträge über den Neuwagenvertrieb zu kündigen und einem Teil der bisherigen Vertragshändler neue Verträge anzubieten, die nicht nur der Anpassung an die neue GVO, sondern auch der Umsetzung eines neuen Vertriebssystems, unter anderem mit neuen Vorschriften über Margen, Boni und Prämien, über die verbindliche Vorgabe neuer Standards und über neue Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten, dienen, so geht einem Vertragshändler, der das neue Vertragsangebot nicht annimmt, nicht in analoger Anwendung des § 89 b Absatz 3 Nr. 1 HGB der Ausgleichsanspruch verloren.

BGH – Urteil, VIII ZR 88/05 vom 21.12.2005

a) § 75 h Abs. 1 HGB ist auch auf einen im Außendienst tätigen Handlungsgehilfen anwendbar, der nicht ausschließlich mit Geschäften außerhalb des Betriebes des Prinzipals betraut ist.

b) Zum wesentlichen Inhalt des von dem Handlungsgehilfen abgeschlossenen Geschäfts gehört alles, was nach Lage des Falles für die Entschließung des Unternehmers, ob er das Geschäft ablehnen oder gegen sich gelten lassen will, bedeutsam ist.

c) Unverzüglich i.S.d. § 75 h Abs. 1 HGB ist eine Ablehnung, wenn sie innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist - im Regelfall zwei Wochen - dem Dritten zugeht.

BGH – Urteil, KZR 18/04 vom 08.11.2005

Eine von einem Mineralölunternehmen zum Abschluss von Tankstellenverträgen verwendete Klausel, nach der dieses berechtigt ist, von einem Agenturkonto, auf dem der Tankstellenverwalter die Erlöse aus dem Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen gesondert aufzubewahren hat, im Lastschriftverfahren regelmäßig Abschlagszahlungen auch für solche Verkaufserlöse abzubuchen, die der Tankstellenverwalter im Zeitpunkt der Abbuchung noch nicht vereinnahmt hat, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Tankstellenverwalters unwirksam.

LAG-BERLIN – Beschluss, 10 Ta 1331/05 vom 22.07.2005

1. Der bloße Umstand, dass eine Bruttovergütung eingeklagt wird, führt nicht zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach den Grundsätzen der "sic-non"-Rechtsprechung.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag im Zusammenhang mit einem Statusantrag geltend gemacht wird.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 263/04 vom 21.04.2005

Vollstreckt der Handelsvertreter aus einem Urteil, durch das der Prinzipal zur Erteilung eines Buchauszuges verurteilt worden ist, kann der Prinzipal gegenüber dem titulierten Anspruch nach § 887 Abs. 2 ZPO auf Zahlung eines Kostenvorschusses nicht mit einer Gegenforderung die Aufrechnung erklären.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 173/04 (Hs) vom 16.03.2005

Zu den Voraussetzungen der Haftung des Prinzipals nach § 75 h HGB.

OLG-BREMEN – Beschluss, 2 W 108/04 vom 28.01.2005

1. Verweist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen Rechtsstreit an ein anderes Gericht dieser Gerichtsbarkeit, so hindert dies nicht eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg.

2. Ein Mitarbeiter eines Unternehmers ist nicht Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, wenn er vereinbarungsgemäß einem umfassenden, vertragsstrafebewehrten Wettbewerbsverbot unterworfen und vertraglich bei Meidung von Nachteilen auch zur "Bestandspflege" verpflichtet ist.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 1518/04 vom 24.11.2004

1. Die Regelung in einem Kfz-Händler-Vertrag, die eine Kündigung aus wichtigem Grund bei Insolvenzantragstellung des Vertragshändlers vorsieht, stellt keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 9 AGBG a.F. dar.

2. Die außerordentliche Kündigung ist auch einen Monat vor Ablauf der zweijährigen ordentlichen Kündigungsfrist nicht ausgeschlossen.

3. Der Ausschluss des Handelsvertreterausgleichs nach § 89 b Abs. 3 Ziff. 2 HGB setzt ein schuldhaftes Verhalten gegenüber dem Unternehmer voraus, der hierfür beweispflichtig ist. Für den Unternehmer kommen Beweiserleichterungen in Betracht. Der Umstand der Insolvenz des Vertragshändlers begründet allein nicht den Ausschluss des Ausgleichsanspruchs.

4. Die Gewährung eines Ausgleichs an einen Vertragshändler entspricht nicht der Billigkeit gemäß § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB, wenn der Vertragshändler nach Beendigung des Vertragshändlervertrages seine Kundenkartei an einen Dritten veräußert.

BAG – Urteil, 9 AZR 595/03 vom 23.11.2004

1. Unterbleibt die in § 74 Abs. 1 HGB vorgesehene Übergabe der Originalurkunde über ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot, hindert dies den Arbeitnehmer nicht daran, sich auf das Wettbewerbsverbot zu berufen, soweit die dort ebenfalls vorgesehene Schriftform eingehalten ist.

2. Die Pflicht zur Zahlung einer Karenzentschädigung entfällt nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

BGH – Urteil, IX ZR 137/03 vom 23.09.2004

Wird der armen Partei ein bei dem beauftragten Rechtsanwalt angestellter Anwalt im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnet, so kommt ein Anwaltsvertrag mit letzterem spätestens dadurch zustande, daß der Anwalt im Einverständnis mit der Partei tätig wird.

a) Hat die arme Partei vor der Beiordnung eines angestellten Rechtsanwalts dem Prinzipal ein Mandat erteilt, besteht dieser Vertrag auch nach der Beiordnung fort, wenn nichts anderes vereinbart ist.

b) Der angestellte Anwalt haftet in einem solchen Fall nur für eigene Pflichtverletzungen nach der Beiordnung.

Das Revisionsgericht kann einen unzulässigen, weil unbestimmten Leistungsantrag in einen Feststellungsantrag umdeuten, wenn das Feststellungsinteresse des Klägers ohne weitere tatsächliche Feststellungen bejaht werden kann.

BGH – Urteil, KZR 10/03 vom 13.07.2004

Die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit von Formularklauseln eines Kraftfahrzeughändlervertrages, deren Verwendung Gegenstand eines in die Zukunft gerichteten Unterlassungsbegehrens ist, ist für die Zeit nach dem 30. April 2004 auch im Revisionsverfahren nach dem seit dem 1. Mai 2004 geltenden Recht zu beurteilen.

Wettbewerbsbeschränkende Regelungen eines Kraftfahrzeughändlervertrages, die geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu beeinträchtigen, können, auch wenn sie nicht mit der seit 1. Oktober 2002 für den Kraftfahrzeugvertrieb maßgeblichen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1400/2002 vereinbar sind, gemäß Art. 81 Abs. 3 EG zulässig sein, sofern die Freistellungsvoraussetzungen der Legalausnahme erfüllt sind.

Zur Wirksamkeit von Formularklauseln eines Kraftfahrzeughändlervertrages.

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 2051/03 vom 22.04.2004

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien entgegen § 622 Abs. 6 BGB für die Kündigung durch den Arbeitnehmer eine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, so tritt an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung analog zu § 89 Abs. 2 HGB die längere Kündigungsfrist.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 7 W (Hs) 3/04 vom 08.03.2004

Zur Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 7/03 vom 11.12.2003

1. Zur Haftung eines Kapitalanlageberaters aus § 826 BGB bei abredewidrigem Unterlassen der zeitnahen Weiterleitung des an ihn überreichten Geldes.

2. Zur Haftung eines Kapitalanlageberaters aus § 826 BGB bei Anlegen des Geldes in Kenntnis eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrugs gegen den Prinzipal.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 2/03 (Kart) vom 18.11.2003

Zur Frage, wann die Verwendung eines Vertragsmusters beim Abschluss von Verträgen mit Agenturpartnern die Voraussetzungen des Art. 81 EGV erfüllt und deshalb gegen § 1 UWG verstößt.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 46/03 vom 09.09.2003

Zur Haftung eines Prinzipals, dessen Handelsvertreter auf Grund des Eindrucks eines vom Prinzipal durchgeführten Seminarveranstaltung eine dort vorgestellte Geldanlage zeichnet, die sich später als nachteilig erweist

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 317/02 vom 28.08.2003

1. Kündigt der Prinzipal einen Handelsvertretervertrag wegen Verstößen gegen gesetzliche und vertragliche Berichtspflichten zunächst ordentlich, ist für eine außerordentliche Kündigung wegen desselben Pflichtverstoßes kein Raum.

2. Zur Berechnung der Verjährung bei Abrechnungsansprüchen.

OLG-HAMM – Beschluss, 35 W 11/03 vom 20.08.2003

Zu den Voraussetzungen und zum Umfang der Darlegungslast eines Handelsvertreters, der von seinem Geschäftsherrn Schadensersatz wegen schuldhafter Vereitelung angebahnter Vertragsabschlüsse verlangt.

LAG-BERLIN – Beschluss, 10 Ta 1002/03 vom 03.06.2003

1.) Wird mit einer Statusklage ein Zahlungsanspruch geltend gemacht, so ergibt sich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht "automatisch" nach § 2 Abs. 3 ArbGG (Zusammenhangsklage), weil diese Zuständigkeitsregelung eine (arbeitsrechtliche) Hauptklage voraussetzt, für die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht bereits auf der Grundlage der "sic-non"-Rechtsprechung (Rechtsbehauptung des Klägers) angenommen werden kann.

2.) In einem solchen Fall muss die Zuständigkeit für den Zahlungsanspruch getrennt und nach allgemeinen Grundsätzen i.S.d. § 2 Abs. 1 ArbGG geprüft werden.

OLG-CELLE – Beschluss, 11 W 14/03 vom 12.03.2003

Zur Rechtswegabgrenzung bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Prinzipal und Handelsvertreter.

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