JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Presserechtlicher Unterlassungsanspruch bei Wort- und Bildberichterstattung aus der Privatsphäre absoluter Personen der Zeitgeschichte
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, KUG |
| Schlagworte: | Presserechtlicher Unterlassungsanspruch bei Wort- und Bildberichterstattung aus der Privatsphäre absoluter Personen der Zeitgeschichte |
| Stichwort: | Presserechtlicher Unterlassungsanspruch bei Wort- und Bildberichterstattung aus der Privatsphäre absoluter Personen der Zeitgeschichte |
| Leitsatz: | 1. Stellt die Veröffentlichung von Äußerungen und Abbildungen durch die Presse einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, so ist dadurch in der Regel Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines presserechtlichen Unterlassungsanspruchs begründet. 2. War die Presseveröffentlichung rechtmäßig, so kommt bei späterem Wegfall der Umstände, die den mit der Presseveröffentlichung verbundenen Eingriff in die Rechtssphäre des davon Betroffenen gerechtfertigt haben, ein Unterlassungsanspruch nicht unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, sondern nur unter dem der Erstbegehungsgefahr in Betracht. 3. Die Intimsphäre ist absolut geschützt. Ihr sind insbesondere Vorgänge aus dem Sexualbereich zuzurechnen, wobei es darauf ankommt, wie weit auf Einzelheiten eingegangen wird. 4. Eine die - insbesondere den häuslichen und familiären Bereich umfassende - Privatsphäre berührende Presseveröffentlichung kann dann zulässig sein, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, daß das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber den Belangen des Betroffenen überwiegt. 5. Da das Vorhandensein männlicher Nachkommen des Thronfolgers für eine konstitutionelle Erbmonarchie von eminenter Bedeutung ist, überwiegt das Informationsinteresse der - nicht nur auf das betreffende Staatsvolk beschränkten - Öffentlichkeit zu dieser Frage gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Wahrung seiner Privatsphäre. 6. Die Veröffentlichung von Bildern aus der Privatsphäre einer absoluten Person der Zeitgeschichte kann dann gerechtfertigt sein, wenn sie geeignet ist, den Wahrheitsgehalt einer zulässigen Berichterstattung zu unterstreichen. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 169/05 | |
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