Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterPpresserechtlicher Unterlassungsanspruch 

presserechtlicher Unterlassungsanspruch

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 209/04 vom 13.05.2005

1. Ehrverletzende wahre Tatsachenbehauptungen durch die Presse sind durch berechtigte Interessenwahrnehmung gerechtfertigt, wenn ihnen ein allgemeines Informationsinteresse zugrunde liegt und der Nachweis sorgfältiger Recherche erbracht ist.

2. Zur Frage der Beweislast im Prozeß auf Unterlassung.

3. Ein Presseorgan, das über Vorgänge berichtet, die bereits Gegenstand eines von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gesendeten Fernsehbeitrags waren, genügt seiner pressemäßigen Sorgfaltspflicht, wenn es sich durch Nachfrage bei der Anstalt darüber vergewissert hat, daß der Betroffene gegen die gesendeten Äußerungen presserechtlich nicht vorgegangen ist.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 48/01 vom 17.05.2002

1. Zur Wiederholungsgefahr als Voraussetzung für presserechtlichen Unterlassungsanspruch.

2. Die in einer Presseveröffentlichung enthaltene Aussage, jemand habe "die Kassen betrogen", stellt dann eine Tatsachenbehauptung dar, wenn der Vorwurf im Kontext durch Mitteilung der Vorgehensweise konkretisiert wird. Sie ist unwahr, solange es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Betrugs gekommen ist. Bei Veröffentlichungen in einem Anzeigenblatt reicht es zur Kennzeichnung, daß hinsichtlich einer apodiktisch behaupteten Straftat erst ein Verdacht besteht, nicht aus, daß im Kontext von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Rede ist.

3. Jedenfalls für Unterlassungs- und Widerrufsansprüche ist für die Qualifizierung einer Tatsachenbehauptung als wahr oder unwahr der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich. Hat sich der mitgeteilte Sachverhalt bis dahin zur Gänze verwirklicht, so werden diese Ansprüche gegenstandslos.

4. Berichte über strafprozeßuale Maßnahmen dürfen nur dann in einer die Identität des Betroffenen preisgebenden Weise veröffentlicht werden, wenn an der Herausstellung der Person des Tatverdächtigen ein besonderes und das des Betroffenen überwiegendes Interesse besteht.

5. Besteht zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der dringende Verdacht, der Betroffene habe die ihm in einer Presseveröffentlichung zur Last gelegte Straftat begangen, so kann der Betroffene nicht Widerruf in vollem Umfang, sondern nur die Klarstellung verlangen, daß lediglich dringender Tatverdacht bestehe.

Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "presserechtlicher Unterlassungsanspruch - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum