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Praxisschild

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 50/03 vom 08.12.2005

Rechtsgebiete:BOStB, GG, StBerG
Schlagworte:Außendarstellung, Berufsordnung, Bestandsschutz, Geschäftspapier, Gesellschafter, Logo, Paragraphenzeichen, Praxisschild, Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft, Werbung
Stichwort:Praxisschild
Leitsatz:1. Eine anerkannte Steuerberatungsgesellschaft darf auf ihren Geschäftspapieren und ihren Praxisschildern auf ihren Alleingesellschafter auch dann hinweisen, wenn es sich um einen Verein handelt. Der entgegenstehende § 19 Abs. 6 Satz 2 BOStB ist unwirksam.

2. Eine Steuerberatungsgesellschaft darf als Logo ein verfremdetes Paragraphenzeichen verwenden, wenn durch einen textlichen Zusatz auf die steuerberatende Tätigkeit der Gesellschaft hingewiesen wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 50/03



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 23.02 vom 18.03.2003

Rechtsgebiete:GG, Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Schlagworte:Arztwerbung, Praxisschild, Hinweisschild, ausgelagerte Praxisräume, Hinweis auf Apparateausstattung.
Stichwort:Praxisschild
Leitsatz:Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, Augenärzten, die in räumlicher Entfernung voneinander jeweils eine eigene Praxis betreiben und die Laserbehandlungen mittels gemeinsam angeschaffter Geräte in ausschließlich dafür bestimmten gemeinsamen Behandlungsräumen durchführen, die Anbringung eines Schildes zu untersagen, auf dem neben den Namen der beteiligten Ärzte deren jeweilige Telefonnummer und der Hinweis "Laserbehandlungsräume" angegeben ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 23.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 25.00 vom 05.04.2001

Rechtsgebiete:GG, HKG, BO Ärztekammer
Schlagworte:Arztwerbung, Praxisschild, Akupunktur, Werbeverbot für Ärzte, Hinweis auf Akupunktur auf Praxisschild.
Stichwort:Praxisschild
Leitsatz:Leitsatz:

Das in der Berufsordnung einer Ärztekammer ausgesprochene Verbot, auf dem Praxisschild des Arztes auf die von ihm angewandte Akupunktur hinzuweisen, ist jedenfalls dann mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) unvereinbar, wenn durch einen Zusatz klargestellt wird, dass es sich nicht um eine von der Ärztekammer verliehene Qualifikation handelt.

Urteil des 3. Senats vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 -

I. VG Braunschweig vom 25.11.1998 - Az.: VG 1 A 1042/96 -
II. OVG Lüneburg vom 04.11.1999 - Az.: OVG 8 L 1821/99 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 25.00


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