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| Rechtsgebiete: | HWG |
| Schlagworte: | Wirksamkeitsangaben, Angaben, Beweislast, Praxiserfahrungen, Ohrkerze |
| Stichwort: | Praxiserfahrungen |
| Leitsatz: | 1. Eine Werbung, die den Eindruck erweckt, die Wirksamkeit eines Mittels (hier: Ohrkerzen) zur Therapie bestimmter Krankheiten sei wissenschaftlich abgesichert, ist irreführend, wenn die therapeutische Wirksamkeit nur durch praktische Erfahrungen belegt werden kann. 2. Soweit es - im Hinblick auf den eingeschränkten Inhalt einer Wirksamkeitswerbung - abweichend von Ziff. 1 ausreicht, die Wirksamkeit mit praktischen Erfahrungen zu belegen, müssen diese praktischen Erfahrungen hinreichend gesichert sein; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Werbende. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 52/07 | |
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