JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > Praktikabilität
| Rechtsgebiete: | SpielAppStS |
| Schlagworte: | lockerer Bezug, Praktikabilität, Schwankungsbreite, Spielapparatesteuer, Stückzahlmaßstab, Zählwerkausstattung bei Spielapparaten |
| Stichwort: | Praktikabilität |
| Leitsatz: | 1.) Zur Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung des Spielens an Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit, unabhängig davon, ob eine mit einem lockeren Bezug noch verträgliche Schwankungsbreite festzustellen ist (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). 2.) Zur tatsächlichen Ausstattung von Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk zur zuverlässigen Erfassung der Einspielergebnisse, bezogen auf die Verhältnisse im Gebiet der Stadt Kassel. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 N 150/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LV, Richtlinie 77/388/EWG |
| Schlagworte: | Vergnügungsteuer, Steueranmeldung, Stückzahlmaßstab, Praktikabilität, Typisierungen und Pauschalierungen, Abwälzbarkeit, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer, Geldspielautomaten |
| Stichwort: | Praktikabilität |
| Leitsatz: | 1. Der Stückzahlmaßstab ist im Rahmen der Vergnügungsteuer für Geldspielautomaten nach wie vor ein vom Ortsgesetzgeber zulässigerweise verwendbarer Wahrscheinlichkeitsmaßstab. 2. Ein Ortsgesetzgeber muss nicht den jeweils zweckmäßigsten, vernünftigsten oder gerechtesten (Wirklichkeits-)Maßstab wählen. 3. Die Prozentzahl, um die die Einspielergebnisse unterschiedlicher Spielhallen voneinander abweichen, ist allein nicht entscheidend für die Frage, ob ein Stückzahlmaßstab verwendet werden darf. Dieser Wert ist in Relation zu der Höhe der Vergnügungsteuer insgesamt zu sehen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 L 147/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SpielAppStS d. Stadt Kassel, 1.ÄndS |
| Schlagworte: | Praktikabilität, Schwankungsbreite, Spielapparatesteuer, Steuergerechtigkeit, Stückzahlmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab |
| Stichwort: | Praktikabilität |
| Leitsatz: | 1. Da der seit 01.01.1997 jedenfalls bei Gewinnspielgeräten gesicherte Einbau elektronischer Zählwerke die exakte Erfassung des von den Spielern aufgewendeten Entgelts ermöglicht, kann für die Bemessung der Spielapparatesteuer auf den pauschalisierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab der Stückzahl nur noch unter der Voraussetzung zurückgegriffen werden, dass der durchschnittlich investierte Spieleraufwand eine Schwankungsbreite von 30 % im Verhältnis der Geräteaufsteller im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde nicht übersteigt. 2. Die Darlegungs- und Beweislast für das Verbleiben der Schwankungsbreite in diesem Rahmen bei Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs trägt die steuererhebende Gemeinde. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 N 4228/98 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SächsVerf |
| Schlagworte: | Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit, Zählwerk, Zählwerkausdruck, Einspielbeträge, Praktikabilität, Verwaltungsaufwand, Steuermaßstab, Stückzahlmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab |
| Stichwort: | Praktikabilität |
| Leitsatz: | Die Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit darf nicht länger unter Anwendung des Stückzahlmaßstabs erhoben, d. h. nicht pauschal nach der Anzahl der Geräte bemessen werden. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 278/02 | |
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