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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 2606/06 vom 01.02.2007

Rechtsgebiete:LBO
Schlagworte:Bauliche Nutzung, Genehmigungsvorbehalt, Präventivkontrolle, Nutzungsvorteil, Genehmigungsfähigkeit, Zulässigkeit, Klärungsbedarf, Vorläufige Nutzungsuntersagung
Stichwort:Präventivkontrolle
Leitsatz:1. Eine ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommene bauliche Nutzung, deren Zulässigkeit nicht ohne weiteres, sondern nur aufgrund weiterer Ermittlungen beurteilt werden kann, darf wegen formeller Baurechtswidrigkeit vorläufig bis zur endgültigen Klärung der Zulässigkeit im Baugenehmigungsverfahren untersagt werden (wie VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 29.07.1991 - 3 S 1777/91 -, VGH BW-Ls 1991, Beil. 10, B 3; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, NVwZ 1990, 480).

2. Eine solche vorläufige Nutzungsuntersagung ist regelmäßig für sofort vollziehbar zu erklären, um die Präventivkontrolle zu sichern und zu verhindern, dass sich der rechtsuntreue Bürger Nutzungsvorteile gegenüber dem rechtstreuen Bürger verschafft.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 2606/06




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