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Prävention

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 Ws 256/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Auflage, Weisung, Betäubungsmittel, Bewährung, Bewährungsaufsicht, Prävention, Polizei, Kostenübernahme, Genugtuung
Stichwort:Prävention
Leitsatz:Zur Führungsaufsicht, § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB (Regelmäßige Drogenscreenings und Kostentragungspflicht): Die Kostenlast verbleibt bei der Staatskasse, wenn sich ein Verurteilter im Rahmen der Führungsaufsicht regelmäßig Drogenscreenings zu unterziehen hat.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 Ws 256/08



BVERWG – Beschluss, BVerwG 5 B 77.07 vom 29.08.2007

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten, Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten, Prävention
Stichwort:Prävention
Leitsatz:Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes nach §§ 85 ff. SGB IX.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 5 B 77.07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11613/05.OVG vom 08.02.2006

Rechtsgebiete:POG, StPO
Schlagworte:Aufwendung, Aufwendungsersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Beschlagnahme, Ersatz, Ersatzanspruch, Erstattung, Gebühr, Gefahr, Gefahrenabwehr, Kosten, Kostenerstattung, Kostenerstattungsanspruch, Maßnahme, Polizei, Polizeirecht, Prävention, Sicherstellung, Strafprozessordnung, Strafverfolgung, Vorgehen
Stichwort:Prävention
Leitsatz:Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 25 Abs. 3 Satz 3 POG kommt auch dann in Betracht, wenn die zugrunde liegende Maßnahme sowohl der Strafverfolgung als auch der Gefahrenabwehr dient; allerdings muss das präventive Vorgehen nach außen erkennbar werden (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2003 -12 A 10235/03.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11613/05.OVG

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 15/05 vom 08.11.2005

Rechtsgebiete:RiLi 2002/14 EG, PersVG LSA, HMG LSA
Schlagworte:Gesamtpersonalrat, Unterrichtung, Anhörung, Antizipation, Prävention, EG-Richtlinie, Hochschulmedizin, Gesamtrechtsnachfolge
Stichwort:Prävention
Leitsatz:1. Die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung gem. Art. 4 Abs. 2 RiLi 2002/14 EG (ABl. EG 80/29) beziehen sich nicht auf Gesetzesvorhaben.

2. Dies schließt nicht aus, dass sich bei der Umsetzung des Gesetzes auf betrieblicher Ebene ein Informationsbedürfnis ergibt. Die Standarts RiLi 2002/14 EG können dabei als Maßstab dienen.

3. Die RiLi 2002/14 EG ist als Auslegungshilfe im Rahmen des § 57 Abs. 2 PersVG LSA heranzuziehen. Ob eine direkte Anwendung in Betracht kommt, bleibt offen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 15/05


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