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Präsentationsarzneimittel

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 109/07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:AMG
Schlagworte:Funktionsarzneimittel, Präsentationsarzneimittel, Arzneimittel, Kosmetikum, Mundspülung
Stichwort:Präsentationsarzneimittel
Leitsatz:1. Eine Mundspülung mit dem Wirkstoff Chlorhexidin erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Funktionsarzneimittels; insbesondere fehlt es insoweit an der erforderlichen pharmakologischen Wirkung.

2. Im Streitfall liegt auch kein Präsentationsarzneimittel vor, da das Erzeugnis nach seiner Gesamtaufmachung dem Verkehr als kosmetisches Mittel nahegebracht wird.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 109/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 23.06 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:LFGB, Richtlinie 2001/83/EG, Richtlinie 2004/27/EG, VO (EG) 178/2002
Schlagworte:Arzneimittel, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Beeinflussung der physiologischen Funktionen, pharmakologische Wirkung, Funktionsarzneimittel, Präsentationsarzneimittel, Bakterienkulturen, probiotische Lebensmittel
Stichwort:Präsentationsarzneimittel
Leitsatz:1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 23.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 22.06 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:LFGB, Richtlinie 2001/83/EG, Richtlinie 2004/27/EG, VO (EG) 178/2002
Schlagworte:Arzneimittel, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Beeinflussung der physiologischen Funktionen, pharmakologische Wirkung, Funktionsarzneimittel, Präsentationsarzneimittel, Vitaminpräparate, Vitamin E
Stichwort:Präsentationsarzneimittel
Leitsatz:1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 22.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 21.06 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:LFGB, LFGB, Richtlinie 2001/83/EG, Richtlinie 2004/27/EG, VO (EG) 178/2002
Schlagworte:Arzneimittel, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Beeinflussung der physiologischen Funktionen, pharmakologische Wirkung, Funktionsarzneimittel, Präsentationsarzneimittel, Bioflavonole, OPC
Stichwort:Präsentationsarzneimittel
Leitsatz:1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 21.06


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