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Präklusion

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10399/08.OVG vom 08.07.2009

Rechtsgebiete:BImSchG, FFH-RL, BNatSchG, LNatSchG, LuftVG, Seveso-II-Richtlinie, UmwRBehG, VRL, VwGO
Schlagworte:Abwägungsgebot, Abweichungszulassung, Alternative, Alternativenprüfung, Artenschutz, Ausnahmezulassung, Bechsteinfledermaus, Beutelmeise, Coleman Airfield, Eisvogel, Erhaltungszustand, FFH-Gebiet, Fluglärm, Fluglärmschutz, Flugplatzausbau, Flugsicherheit, Geschäftsreiseverkehr, Geschäftsreiseflugverkehr, Geschäftsreisejet, Grauspecht, Kammmolch, Kohärenzsicherung, Kohärenzsicherungsmaßnahmen, Landebahn, Lärmschutz, Lärmschutzbelange, Lebensraumtyp, Luftverkehrsrecht, Habitatschutz, Hartholzauenwald, Hauptvorkommen, Hindernisfreiheit, Instrumentenanflugverfahren, Metropolregion, Mittelspecht, Nachtflugbedarf, Nachtkernzeit, Nachtrandstunden, Nachtruhe, Naturschutzrecht, Nebenvorkommen, Netz Natura 2000, Planfeststellung, Planfeststellungsverfahren, Präklusion, Prognose, Schwarzspecht, Speyer, Standortalternative, Startbahn, Strahlflugzeug, Störfallbetrieb, Störfallrisiko, Taxiflugverkehr, Vogelschlag, Vogelschlagrisiko, Vogelschutz, Vogelschutzgebiet, Verkehrslandeplatz, Verkehrslärm, Verträglichkeitsprüfung, Weichholzauenwald, Werksflugverkehr
Stichwort:Präklusion
Leitsatz:1. Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Speyer ist mit dem europäischen und nationalen Vogel-, Habitat- und Artenschutzrecht vereinbar.

2. Die Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses in der mündlichen Verhandlung eines gerichtlichen Verfahrens bewirkt nicht, dass mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nach § 61 Abs. 3 BNatSchG bereits präkludierte Einwendungen wieder "klagefähig" werden.

3. Der Schutzstatus der in der Anlage 2 zu § 25 Abs. 2 LNatSchG lediglich als Nebenvorkommen aufgeführten Vogelarten bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, wenn die Behörde bei der Bewertung und Gewichtung vorhabenbedingter Beeinträchtigungen europäischer Vogelarten - in ggf. europarechtskonformer Auslegung - nicht zwischen Vogelarten mit Hauptvorkommen und solchen mit Nebenvorkommen unterschieden hat.

4. Zu den Anforderungen an eine Verträglichkeitsprüfung im Vogel- und Habitatschutzrecht.

5. Das öffentliche Interesse an einem bedarfsgerechten Geschäftsreiseflugverkehr kann wegen der starken Exportorientierung der regionalen Wirtschaft eine Abweichungszulassung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie rechtfertigen.

6. Eine zumutbare Alternativlösung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie liegt nur vor, wenn die realistische Möglichkeit besteht, die mit dem Projekt verfolgte Zielsetzung an dem anderen Standort innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu verwirklichen.

7. Die Zulassung von Nachtflugbetrieb in der Nachtkernzeit (0 bis 5 Uhr) setzt einen standortspezifischen Nachtflugbedarf voraus, durch den sich der betreffende Flugplatz von der Mehrzahl der nach Größe und Verkehrsfunktion vergleichbaren Flugplätze in Deutschland unterscheidet (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 09.11.2006, BVerwGE 127, 95).

8. Zur Berücksichtigung von Belangen der Flugsicherheit im Rahmen der fachplanerischen Abwägung bei einem Flugplatzausbauvorhaben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10399/08.OVG



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 1.09 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:FStrG, VwVfG, VwGO, VerkPBG
Schlagworte:Aussetzung der sofortigen Vollziehung, Aufhebung der Aussetzung, Änderungsplanfeststellungsbeschluss, Bahnübergang, Behelfsbrücke, Eilantrag, Eilbedürftigkeit, Lärmprognose, Luftschadstoffe, Monatsfrist, Planänderung, Präklusion, Trassenwahl.
Stichwort:Präklusion
Leitsatz:Nach Aufhebung der wegen fehlender Realisierbarkeit des Vorhabens ausgesprochenen Aussetzung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung durch die Behörde ist dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten mit einem fristgebundenen Rechtsschutzantrag unabhängig davon, wann er mit eigenen Beeinträchtigungen zu rechnen hat, regelmäßig nicht zumutbar.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 1.09

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11319/08.OVG vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB, GemO
Schlagworte:Baurecht, Prozessrecht, Verwaltungsprozessrecht, Bebauungsplan, Normenkontrolle, Präklusion, prozessuale Präklusion, Ratsmitglieder, Ausschlussgründe, Ausschluss von Ratsmitgliedern, Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlage des Planentwurfs, Auslegung, Auslegung des Planentwurfs, öffentliche Bekanntmachung, individuelle Benachrichtigung, Abwägungsgebot, Gleichheitssatz, Gleichbehandlung, Gebot der Gleichbehandlung
Stichwort:Präklusion
Leitsatz:Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans verlangt auch das Eigentumsgrundrecht nicht die individuelle Benachrichtigung eines nicht in der Gemeinde wohnhaften Grundstückseigentümers.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11319/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11025/08.OVG vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:AEG, VwVfG, 16. BImSchV
Schlagworte:Eisenbahnrecht, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Schallschutz, Schallschutzwände, Besonders überwachtes Gleis, Präklusion, Einwendungen, Ausschluss, Einwendungsausschluss, Anstoßfunktion, Erörterungstermin, Gemeinde, Gemeindeklage, Planungshoheit, kommunale Planungshoheit
Stichwort:Präklusion
Leitsatz:Eine Gemeinde ist dann mit der Rüge der abwägungsfehlerhaften Behandlung ihrer gemeindlichen Planungsinteressen präkludiert, wenn sie im Rahmen der Betroffenenbeteiligung nicht hinreichend deutlich darlegt, welche Planung sie in welcher Hinsicht als nachhaltig betroffen ansieht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11025/08.OVG


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