JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > P > potenzielles FFH-Gebiet
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, LBauO, BNatSchG, LPflG, EGRL 92/43 |
| Schlagworte: | Baurecht, Bebauungsplan, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, FFH-Richtlinie, FFH-Gebiet, Erhaltungsziel, Arterhaltungsziel, Bechsteinfledermaus, Schlingnatter, Gelbbauchunke, Kammmolch, Wildkatze, FFH-Verträglichkeit, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Vorprüfung, Screening, erhebliche Beeinträchtigung, potenzielles FFH-Gebiet, Gebietsliste, Artenschutz, Erforderlichkeit, Bedarfslage, artenschutzrechtliches Verbot, IFSP, Schallleistungspegel, Bestimmtheit, Verweisung, DIN 18005, Geruchsimmissionsrichtlinie, GIRL, Verkündung, Stichstraße, Wendehammer, Verkehrsgefährdung, Jagdhabitat, Quartierbaum, Standortalternative, Alternativenprüfung, Abwägung, Abwägungsgebot, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Lärmschutzwall, Lärmschutzwand, Trennungsgebot, Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Wohngebiet, reines Wohngebiet, Lebensraumerhaltungsziel |
| Stichwort: | potenzielles FFH-Gebiet |
| Leitsatz: | Die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten setzt voraus, dass zugleich das im Baugenehmigungsverfahren anzuwendende Verfahren der Schallausbreitungsberechnung sowie die Fläche, auf die der IFSP zu verteilen ist, festgesetzt wird (Anschluss an VGH BW BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82). Die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzrechts über die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Plänen gelten auch hinsichtlich gemeldeter, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommener und daher "potenzieller" FFH-Gebiete. Zu den Anforderungen an eine sog. "FFH-Vorprüfung" (Screening). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11709/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | HForstG vom 10.09.2002, HENatG vom 16.04.1996, HLPG vom 06.09.2002, LuftVG vom 27.03.1999, LuftVG vom 27.03.1999, Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 - FFH-RL - |
| Schlagworte: | Bannwald, Ffh-Gebiet, Gebietsabgrenzung, Gemeldetes Ffh-Gebiet, Potenzielles Ffh-Gebiet, Regionalplan, Vogelschutzgebiet, Zielabweichungszulassung |
| Stichwort: | potenzielles FFH-Gebiet |
| Leitsatz: | 1. Für Gebiete, die von den nationalen Stellen an die Kommission gemeldet, die aber noch nicht in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie aufgenommen worden sind, gilt auch nach dem Urteil des EuGH vom 13.01.2005 (C-117/03 - Timavo-Mündung bei Monfalcone -) kein striktes Verschlechterungsverbot in dem Sinne, dass Projekte, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele führen können, generell unzulässig sind und auch nicht im Wege einer Ausnahmeentscheidung nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie zugelassen werden können. Das Schutzregime, das nach dem oben zitierten Urteil für gemeldete FFH-Gebiete gilt, ist jedenfalls dann gewahrt, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmeentscheidung nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie (§ 20d HENatG) vorliegen. 2. Ein luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluss ersetzt kraft seiner Konzentrationswirkung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG) sowohl die Entscheidung über die Aufhebung der Erklärung zu Bannwald (§ 22 Abs. 2 Satz 3 HForstG) als auch die Entscheidung über die Zulassung einer Abweichung von einer Zielfestlegung des Regionalplans (§ 12 HLPG). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 A 8/05 | |
| Rechtsgebiete: | BNatSchG, LuftVG |
| Schlagworte: | Abwägung, Ausgleich, Eingriffsregelung, Ermittlungstiefe, Planfeststellung, Vereinsklage, anerkannter Naturschutzverein, besonderer Artenschutz, naturschutzrechtliche Befreiung, potenzielles FFH-Gebiet |
| Stichwort: | potenzielles FFH-Gebiet |
| Leitsatz: | Das Vorkommen der im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten - nicht prioritären - Fischart Cottus gobio (Groppe/Mühlkoppe) sowie von Larven der nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten heimischen Libellenart Cordulegaster boltoni (Zweigestreifte Quelljungfer) in einem Bachabschnitt, der für die Verlängerung der vorhandenen Start-/Landebahn in Anspruch genommen werden muss, steht dem Ausbau des Verkehrslandeplatzes Egelsbach mit verkehrs-, wirtschafts- und arbeitsmarkpolitischer Zielsetzung nicht entgegen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 A 1666/02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VerkPBG, BNatSchG, FStrG, FHH-RL |
| Schlagworte: | Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, gerichtliche Überprüfung, erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG, Vereinsklage, Präklusion, potenzielles FFH-Gebiet, faktisches Vogelschutzgebiet, Abwägungsgebot, Naturschutzbelange |
| Stichwort: | potenzielles FFH-Gebiet |
| Leitsatz: | Die Regelung des § 5 Abs. 1 VerkPBG, wonach das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug über die im § 1 VerkPBG genannten Vorhaben entscheidet, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (wie BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.02). Die Regelung in § 61 Abs. 3 BNatSchG stellt eine eigenständige materielle Präklusion dar. Die Einwendungen müssen hinreichend deutlich machen, aus welchen Gründen nach Auffassung des beteiligten Vereins zu welchen im Einzelnen zu behandelnden Fragen weiterer Untersuchungsbedarf besteht oder einer Wertung nicht gefolgt werden kann. Sie müssen zumindest Angaben dazu enthalten, welches Schutzgut durch ein Vorhaben betroffen wird und welche Beeinträchtigungen ihm drohen. Im Regelfall ist auch die räumliche Zuordnung eines naturschutzrechtlich bedeutsamen Vorkommens oder einer Beeinträchtigung zu spezifizieren. Eine Präklusion scheidet aus, soweit der Verein erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses an einem anderen Verfahren - hier zur Nachmeldung eines FFH-Gebiets - beteiligt worden ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 4.03 | |
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