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posttraumatische Belastungsstörung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 353/07 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Dienstunfall, Kausalität, Ursächlichkeit, wesentliche Ursache, posttraumatische Belastungsstörung
Stichwort:posttraumatische Belastungsstörung
Leitsatz:Zur Frage der wesentlichen Mitverursachung eines Dienstunfalles.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 353/07



OLG-SCHLESWIG – Urteil, 7 U 76/07 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, StVG
Schlagworte:Sachverständigengutachten, posttraumatische Belastungsstörung
Stichwort:posttraumatische Belastungsstörung
Leitsatz:1. Pflicht des erstinstanzlichen Gerichts zur Einholung eines Sachverständigengutachtens trotz Vorliegens eines vorgerichtlich auf Veranlassung des Kfz-Haftpflichtversicherers erstatteten Gutachtens

2. Zur Schmerzensgeldbemessung bei einer unfallbedingten posttraumatischen Belastungsstörung
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 76/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 TG 2410/07 vom 12.12.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, VwGO
Schlagworte:einstweilige Anordnung, posttraumatische Belastungsstörung, Serbien
Stichwort:posttraumatische Belastungsstörung
Leitsatz:1. Posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen sind in Serbien (ohne Kosovo) grundsätzlich in einer Weise behandelbar, die eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung der bestehenden Erkrankung und damit ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ausschließt.

2. Ein dringender humanitärer oder persönlicher Grund im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG liegt nur vor, wenn aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls dem privaten Interesse des Ausländers an einem vorübergehenden Verbleib im Bundesgebiet ein deutlich höheres Gewicht zukommt als dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht des Ausländers.

3. Ärztliche Bescheinigungen einer posttraumatischen Belastungsstörung sind an spezifischen formalen und inhaltlichen Anforderungen zu messen und zudem daraufhin zu überprüfen, ob sie nicht durch externe Faktoren - etwa Tatsachen, die dem bescheinigenden Mediziner nicht bekannt waren oder von ihm nicht berücksichtigt wurden - ernsthaft erschüttert werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 TG 2410/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 6 S 1097/05 vom 05.11.2007

Rechtsgebiete:AsylVfG, GFK, AufenthG
Schlagworte:Widerruf Flüchtlingseigenschaft, Unzumutbarkeit Rückkehr, Psychische Sondersituation, Vergewaltigung, Posttraumatische Belastungsstörung, Kosovo, Albanien
Stichwort:posttraumatische Belastungsstörung
Leitsatz:1. Von einem Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG abzusehen, wenn qualifizierte verfolgungsbedingte Gründe des Einzelfalles eine Rückkehr unzumutbar machen. Vorzunehmen ist insoweit eine spezifisch asylrechtliche Bewertung der objektiven und subjektiven Besonderheiten des Einzelfalles, nicht eine allgemeine Abwägung aller (möglichen) Rückkehrfolgen.

2. § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG unterscheidet sich in Tatbestand und Rechtsfolgen wesentlich von der Frage des Vorliegens von krankheitsbedingten Abschiebungsverboten im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 6 S 1097/05


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