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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 11152/07.OVG vom 07.12.2007

Rechtsgebiete:GG, BBG, BDG, PostG, BPersVG, PostPersRG, StGB
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Brief, Briefsendung, Weihnachtskarte, Trauerkarte, Verletzung des Briefgeheimnisses, Unterschlagung, Straftat, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehensund Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe
Stichwort:Postbeamter
Leitsatz:1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der Briefsendungen öffnet, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig zuzueignen, verletzt durch diese Straftaten seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hiermit einhergehenden endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen ist.

2. Bei derart schwer wiegenden Zugriffsdelikten muss das Gewicht entlastender Milderungsgründe die belastenden Gesichtspunkte erheblich überwiegen; eine langjährige tadelfreie Dienstverrichtung und strafrechtliche Unbescholtenheit des Beamten reichen hierfür allein nicht aus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 11152/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 10903/05.OVG vom 02.12.2005

Rechtsgebiete:GG, BBG, BDG, PostPersRG, StGB
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung, Straftat, Abrechnung, Nachnahmebeträge, Entgelte, anvertraut, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe, Spielsucht, Spiel-Abhängigkeit, psychische Ausnahmesituation, abgeschlossene negative Lebensphase
Stichwort:Postbeamter
Leitsatz:1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der in mehreren Fällen und über einen längeren Zeitraum dienstlich anvertraute Nachnahmebeträge verspätet abrechnet und zwischenzeitlich zur Finanzierung seiner Spielsucht verwendet, verletzt seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hierdurch eingetretenen endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus öffentlichen Dienst zu entfernen ist.

2. Zu den Milderungsgründen bei Zugriffsdelikten auf dienstlich anvertraute Gelder nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 10903/05.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 12.04 vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:BPersVG, PostPersRG, BDG
Schlagworte:Postbeamter, Disziplinarklage, Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats), Verfahrensmangel, sog. Zugriffsdelikt, Bemessung der Disziplinarmaßnahme, Bemessungskriterien, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (schweres Dienstvergehen, Prognoseentscheidung hinsichtlich eines endgültigen Vertrauensverlusts)
Stichwort:Postbeamter
Leitsatz:Die Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats) bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten bezieht sich nur auf die disziplinarbehördliche Abschlussentscheidung, ob Disziplinarklage erhoben werden soll, nicht auf den im Falle der Klageerhebung vorgesehenen Klageantrag.

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis setzt - neben der Schwere des Dienstvergehens - auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus, um einen endgültigen Vertrauensverlust feststellen zu können.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 12.04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 11 B 10864/03.OVG vom 07.07.2003

Rechtsgebiete:BDG, PostPersRG, BPersVG, BBG, VwVfG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstenthebung, vorläufige Dienstenthebung, Anhörung, Zuständigkeit, Betriebsrat, Bundesanstalt, Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation, Entfernung, Beamtenverhältnis, Entfernung aus dem Dienst, Dienstvergehen, Arbeitsleistung, Arbeitsverweigerung, Verweigerung, Statusamt, Beschäftigung, statusamtsgemäße Beschäftigung, amtsangemessene Beschäftigung, amtsangemessen, Projekt, Projektauftrag, Postdirektor, Disziplinarmaß, Fernbleiben, unentschuldigtes Fernbleiben, Fernbleiben vom Dienst, Hingabe, volle Hingabe
Stichwort:Postbeamter
Leitsatz:1. Der Dienstherr besitzt eine weite organisatorische Gestaltungsfreiheit, wenn er einzelne Dienstposten bestimmten (Status-)Ämtern wertend zuordnet. Für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG gilt dies in besonderem Maße (im Anschluss an OVG Rh-Pf, NVwZ 1998, 538).

2. Zur vorläufigen Dienstenthebung eines Postdirektors, der sich über ein Jahr lang beharrlich weigerte, einen ihm zugewiesenen, vermeintlich unterwertigen Projektauftrag durchzuführen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 11 B 10864/03.OVG


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