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Possessorischer Anspruch

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 247/02 vom 05.03.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, UWG
Stichwort:Possessorischer Anspruch
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 247/02



BGH – Urteil, V ZR 441/00 vom 12.07.2002

Rechtsgebiete:TKG, BGB
Stichwort:Possessorischer Anspruch
Leitsatz:Der Ausgleichsanspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 1 TKG steht auch dem Besitzer zu.

Die von einem Unterpächter erteilte Aneignungsgestattung ist auch dann wirksam, wenn der Eigentümer die Unterverpachtung nicht gestattet hatte.
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 441/00

OLG-ROSTOCK – Urteil, 1 U 233/00 vom 03.05.2001

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Possessorischer Anspruch
Leitsatz:1. Im Verfahren der eisntweiligen Verfügung unterliegt das auf den Widerspruch des Verfügungsbeklagten ergangene Urteil in vollem Umfang der Nachprüfung, auch wenn sich der Widerspruch nur teilweise gegen die früher im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung gerichtet hat.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen im Wege einstweiliger Verfügung vorbeugender possessorischer Besitzschutz zu gewähren ist. Dieser kommt grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn im Wege eines vom Verfügungsbeklagten gestellten "Gegenantrages" zugleich über das materielle Besitzrecht des Verfügungsklägers zu befinden ist.

3. Der Erlass einer auf Herausgabe einer Sache gerichteten einstweiligen Verfügung ist dann gerechtfertigt, wenn dem Gläubiger durch die Vorenthaltung des Besitzes unabwendbare Nachteile entstanden sind und weiterhin drohen. Hierzu bedarf es einer Interessenabwägung, die zugunsten des Gläubiger ausfällt, wenn dieser auf die Herausgabe der Sache dringend angewiesen ist und - bei einem erheblichen Ausfall schon bestehender Zahlungsansprüche - auch nicht mit der Realisierung von Nutzungsentschädigungsansprüchen zu rechnen ist.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 1 U 233/00

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 UF 195/99 vom 25.04.2000

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehewohnung - verbotene Eigenmacht - Wiedereinräumung des Besitzes
Stichwort:Possessorischer Anspruch
Leitsatz:Leitsatz

Ein Ehegatte, der vom anderen Ehegatten aus der Ehewohnung während der Trennungszeit ausgesperrt wurde, kann die Wiedereinräumung des Besitzes an der Ehewohnung zum Zwecke des Getrenntlebens innerhalb der Wohnung nach § 1361 b BGB analog verlangen, wobei der Regelungsgehalt des possessorischen Besitzschutzes mit einzubeziehen ist. Das Alleineigentum des aussperrenden Ehegatten an der Wohnung rechtfertigt nicht, diese ihm allein zuzuweisen; vielmehr müßte die Zuweisung der Wohnung erforderlich sein, um eine schwere Härte zu vermeiden.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 UF 195/99


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