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positiver Drogenschnelltest

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 11 CS 04.2334 vom 21.03.2005

Rechtsgebiete:Fahrerlaubnis-Verordnung
Schlagworte:positiver Drogenschnelltest, ausreichender Nachweis für Betäubungsmittelkonsum
Stichwort:positiver Drogenschnelltest
Leitsatz:Ein positiver Drogenschnelltest kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dann als ausreichender Nachweis eines Betäubungsmittelkonsums angesehen werden, wenn das auf diese Weise erzielte Ergebnis durch weitere Umstände (z.B. ein Geständnis des Betroffenen, Besitz des nachgewiesenen Betäubungsmittels) bestätigt wird.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 11 CS 04.2334




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