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Positive Vertragsverletzung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 174/07 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unterrichtung über einen Betriebsübergang, Beginn der Frist für den Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses, Verwirkung des Rechts zum Widerspruch
Stichwort:Positive Vertragsverletzung
Leitsatz:Hat einer der beiden möglichen Adressaten eines Widerspruchs nach § 613a Abs. 6 BGB Kenntnis von Umständen, die zur Verwirkung des Rechts auf Widerspruch führen, so kann sich der andere Widerspruchsadressat hierauf berufen. Insoweit werden Betriebsveräußerer und Betriebserwerber als Einheit behandelt.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 174/07



BAG – Urteil, 9 AZR 643/07 vom 18.11.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 2000/78/EG, SGB IX, SGB X, ZPO
Schlagworte:Behinderung, Benachteiligung, Bewerbung, Bewerbungsfrist, Unterrichtungspflicht, Präklusion
Stichwort:Positive Vertragsverletzung
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 643/07

BAG – Urteil, 9 AZR 632/07 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:GewO, BGB, ZPO
Schlagworte:Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit
Stichwort:Positive Vertragsverletzung
Leitsatz:Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten (beredtes Schweigen). Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird. Dies gebieten die Grundsätze von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 632/07

BAG – Urteil, 9 AZR 219/07 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:GG, BEEG, BErzGG, BGB, BUrlG, ZPO, Manteltarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Meister in der Bekleidungsindustrie in Westfalen
Schlagworte:Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit
Stichwort:Positive Vertragsverletzung
Leitsatz:Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs. 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 219/07


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