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positive Entwicklung in der Strafhaft

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 B 411/09 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Erfolgreicher Aussetzungsantrag gegen sofort vollziehbare Ausweisung, positive Entwicklung in der Strafhaft, günstige Prognose
Stichwort:positive Entwicklung in der Strafhaft
Leitsatz:Einzelfall eines nach den §§ 54 Nr. 1, 55 Abs. 1 und 2 Nr. 2 AufenthG sofort vollziehbar ausgewiesenen, in Strafhaft befindlichen jungen Türken, dessen Aussetzungsantrag mit Blick auf detaillierte Berichte des Sozialdienstes der JVA über seine positive Entwicklung in der Haft mit günstiger Prognose, die die Ausländerbehörde wegen angenommener Unvereinbarkeit mit dem dem Strafvollzug zugrunde liegenden Strafurteil bei ihrer Ausweisungsentscheidung nicht berücksichtigt hat, Erfolg hatte.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 B 411/09




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