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Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 3 C 30/08 vom 07.07.2009

Der in Art. 139 WRV i. V. m. Art. 140 GG und Art. 109 Abs. 4 SächsVerf verankerte Sonntagsschutz gestattet die Freigabe von vier aufeinanderfolgenden Sonntagen zur Ladenöffnung in aller Regel nicht.

Soweit die Freigabe mehrerer aufeinander folgender Sonntage möglich ist, gewinnt das Erfordernis einen besonderen regionalen Bedarfs bei der Ausübung des dem Verordnungsgeber durch § 8 Abs. 1 und 2 SächsLadÖffG eingeräumten Ermessens ein gesteigertes Gewicht.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 1686/08 vom 30.06.2009

1. Die mit der unteren Baurechtsbehörde identische Gemeinde kann sich nicht auf § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen und daher einem Vorhaben im Außenbereich nicht die Versagung ihres Einvernehmens entgegenhalten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339).

2. Im Rahmen der Anfechtungsklage einer mit der unteren Baurechtsbehörde identischen Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, mit dem ein vorher von der Gemeinde abgelehnter Bauvorbescheid zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich erteilt worden ist, kann die Gemeinde nur eine Verletzung ihrer materiell-rechtlichen Planungshoheit geltend machen; auf das in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB normierte vollständige Prüfungsprogramm zur planungsrechtlichen Zulässigkeit kann sie sich nicht berufen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 1523/08.Z vom 07.05.2009

1. Nach systematischer und teleologischer Auslegung von § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist die Verweisung auf die §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB - einschränkend - dahin zu konkretisieren, dass die Gebietskörperschaft ihr gemeindliches Einvernehmen nur dann versagen darf, wenn die dort genannten Belange - auch - dem Schutz ihrer subjektiven, die Einvernehmensregelung begründenden Planungsrechte dienen und diese tatsächlich verletzt sind.

2. Der Umstand, dass weder das BauGB noch die Fachgesetze "Konfliktregelungen" dafür enthalten, wie im Fall einer Divergenz zwischen Fachbehörde und Gemeinde zu verfahren wäre, belegt, dass die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung nicht berechtigt sein soll, fachbehördlich geregelte öffentliche Interessen aufzurufen.

OLG-BRAUNSCHWEIG – Urteil, 2 U 40/07 vom 18.11.2008

1. Wird eine Registermarke weder vollständig unbenutzt noch im vollen Umfang der eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt, scheidet eine vollständige Löschung gemäß §§ 55 Abs.1 und Abs. 2 Nr. 1, 49 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 und 26 MarkenG aus.

2. Ob und in welchem Umfang bei einer Benutzung der Registermarke für einen Teil der eingetragenen Waren ein Teillöschungsanspruch besteht, ist entsprechend der vom Bundesgerichtshof zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes entwickelten erweiternden Minimallösung zu prüfen (so jetzt auch BGH, Urt. v. 1004.2008- I ZR 167/05 - LOTTOCARD - zitiert bei Juris).

3. Unter Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ergibt sich, dass bei einer Teilnutzung der Registermarke kein Löschungsanspruch für Waren und Dienstleistungen besteht, die in ihren Eigenschaften und Zweckbestimmungen mit den Waren und Dienstleistungen übereinstimmen, für die die Benutzung erfolgt (gleicher Produktbereich) oder der Bereich der Waren und Dienstleistungen, für die keine Benutzung besteht, sich nicht klar als Unterkategorie definieren und damit eingrenzen lässt.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 A 674/08 vom 06.11.2008

1. Gemeindevertreter in Hessen werden durch den Ausschluss der Öffentlichkeit von Beratungen und Beschlüssen der Gemeindevertretung in ihrem Recht auf freie Mandatsausübung tangiert. Sie haben deshalb ein wehrfähiges organschaftliches Recht darauf, in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen die Gemeindevertretung die Rechtswidrigkeit eines zu Unrecht erfolgten Ausschlusses der Öffentlichkeit feststellen zu lassen, sofern sie selbst im Einzelfall von allen ihnen nach Gesetz und Geschäftsordnung zustehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben, um eine öffentliche Beratung und Beschlussfassung über den betroffenen Gegenstand zu erreichen (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24. April 2001 - 15 A 3021/97 -, DVBl. 2001, 1281 = DÖV 2001, 916 = NVwZ-RR 2002, 135).

2. Der Ausschluss der Öffentlichkeit von Beratungen und Beschlüssen der Gemeindevertretung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht und muss im Einzelfall von der Gemeindevertretung beschlossen werden, und zwar im Regelfall nach geheimer Beratung über den Ausschlussgrund in nichtöffentlicher Sitzung.

3. Es bleibt offen, ob eine Regelung in der Geschäftsordnung einer Gemeindevertretung, die den partiellen Ausschluss der Öffentlichkeit für den Fall fingiert, dass die Gemeindevertretung einer von ihrem Vorsitzenden festgesetzten Tagesordnung mit zur nichtöffentlichen Behandlung vorgesehenen Tagesordnungspunkten in öffentlicher Sitzung durch Beschluss zustimmt, mit § 52 Abs. 1 HGO vereinbar ist.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 170/07 vom 21.10.2008

1. Gemeinden können unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich gegen einen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan unter dem Gesichtspunkt der zu regelnden Wiedernutzbarmachung der Oberfläche klagen.

2. Es spricht viel dafür, natürlichen und juristischen Personen, die unter Berufung auf § 4 Abs.3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes - URG - die Aufhebung einer Entscheidung wegen Fehlens der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung begehren, ein Klagerecht nur zuzubilligen, wenn die angefochtene Entscheidung in ihre materiellen Rechte nicht nur möglicherweise, sondern tatsächlich eingreift.

3. § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - unterscheidet nicht nach der Genehmigungsform des Vorhabens, sondern nach Art und Inhalt des zu genehmigenden Vorgangs.

BFH – Urteil, VI R 13/06 vom 11.09.2008

Rügt ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale, so kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 37/07 vom 23.04.2008

1. Ein Leistungsbescheid, der an eine nicht mehr existente OHG gerichtet ist, begründet kein Rechtsverhältnis gegen den früheren Gesellschafter, der das Handelsgeschäft als Einzelkaufmann fortführt.

2. Für eine Anfechtungsklage fehlt es dem Einzelkaufmann an der Klagebefugnis; Rechtsschutz kann er durch eine Feststellungsklage erlangen.

3. Es bleibt offen, ob ein Schadensersatzanspruch aus einem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis (Abwassereinrichtung) überhaupt per Leistungsbescheid durchgesetzt werden könnte.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 32/08 vom 01.02.2008

Wer nach Abtretung seiner Ansprüche im Zivilprozess sodann als Zeuge auftritt, ist im Hinblick auf einen etwaigen Prozessbetrug der Gegenseite nicht Verletzter im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO. Entsprechendes gilt für ein behauptetes Fälschen von Gesundheitszeugnissen hinsichtlich eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10303/07.OVG vom 11.12.2007

Die Abwehrklage einer Kommune gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Industrieheizkraftwerks auf dem Gebiet der Nachbargemeinde kann keinen Erfolg haben, wenn die klagende Kommune hierdurch nicht in eigenen Rechten - insbesondere im Hinblick auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht - verletzt wird.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 10.07 vom 28.11.2007

1. Eine Aufgabenübertragung auf eine andere Gemeinde durch Rechtsverordnung gemäß § 203 Abs. 1 BauGB ist nicht auf den Fall beschränkt, dass eine Gemeinde wegen mangelnder Verwaltungskraft zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Baugesetzbuch nicht in der Lage ist. Sie kommt auch bei jedem anderen sachlich anzuerkennenden Bedürfnis in Betracht.

2. Auf diesem Wege übertragen werden kann auch die Aufgabe der Erschließung (§ 123 Abs. 1 BauGB) und die Befugnis zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen (§§ 127 ff. BauGB), um eine Gemeinde zu einer ihr andernfalls nicht möglichen Heranziehung von Eigentümern von Grundstücken auf dem Gebiet der Nachbargemeinde zu ermächtigen, die durch eine auf dem Gebiet beider Gemeinden liegende Anbaustraße erschlossen werden.

3. Ein Rechtsanspruch auf Tätigwerden des Normgebers scheidet aus, wenn dem Betroffenen ein anderer, vorrangig zu verfolgender Weg zur Erreichung des von ihm verfolgten Ziels zur Verfügung steht. Im Fall einer Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 203 Abs. 1 BauGB kann dies der Abschluss einer Zweckvereinbarung nach den Landesgesetzen über kommunale Zusammenarbeit sein.

BFH – Urteil, VII R 36/06 vom 10.10.2007

Die vom BMF zu treffende Entscheidung, welcher Flugplatz Zollflugplatz ist, auf welchem Flugplatz also aus Drittländern einfliegende Luftfahrzeuge landen bzw. von welchem Flugplatz sie nach Drittländern abfliegen dürfen, richtet sich nicht an die Flugplatzbetreiber, sondern ist eine an den jeweiligen Flugzeugführer gerichtete zollrechtliche Verkehrsregelung. Die insoweit anzuwendenden zollrechtlichen Vorschriften geben dem Betreiber eines Flugplatzes keinen Anspruch darauf, dass auf oder an seinem Flugplatz eine Zollabfertigungsstelle eingerichtet und sein Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufgenommen wird.

BGH – Beschluss, KVR 25/06 vom 25.09.2007

a) Nimmt ein vom Bundeskartellamt in einem Fusionskontrollverfahren nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 GWB Beteiligter nach Erlass der Freigabeentscheidung ein Angebot auf Übernahme seiner Anteile am Zielunternehmen an, entfällt für seine Beschwerde gegen die Freigabe des Zusammenschlusses die materielle Beschwer. Das gilt auch dann, wenn er weiterhin noch in geringem Umfang Anteile hält.

b) Er kann sich im Beschwerdeverfahren auf die Beeinträchtigung seiner Interessen auf einem nachgelagerten Markt berufen, ohne dass er gegenüber der Kartellbehörde einen Beiladungsantrag hätte stellen müssen.

c) Er verhält sich widersprüchlich (§ 242 BGB), wenn er im gerichtlichen Verfahren die Freigabe des Zusammenschlusses mit der Begründung angreift, dass der Erwerber, dessen Übernahmeangebot er angenommen hat, durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlange.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 274/06 vom 30.08.2007

1. Für einen Normenkontrollantrag gegen die untergesetzliche Regelung eines Tauchverbots ist ein hiervon betroffener Sporttaucher jedenfalls im Blick auf das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt.

2. Das Verbot des Tauchens im Bodensee im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen und Landestellen der Fahrgastschifffahrt betrifft ein (auch) für die Schifffahrt abstrakt gefährliches Verhalten und ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

3. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit kann es im Blick auf die Angemessenheit eines normativ festgelegten Tauchverbots erfordern, Ausnahmen von diesem Verbot für bestimmte Tauchplätze zuzulassen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 21 BV 04.3175 vom 26.06.2007

1. Ein Apotheker kann sich als Pflichtmitglied einer öffentlich-rechtlichen Landesapothekerkammer auf der Grundlage des Art. 2 Abs. 1 GG gegen eine Überschreitung des gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs durch diese Körperschaft wehren, ohne dass es darauf ankäme, ob er dadurch einen darüber hinausgehenden rechtlichen oder faktischen Nachteil erleidet (im Anschluss an BVerwG vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 69).

2. Macht dagegen ein Pflichtmitglied einer berufsständigen Kammer geltend, die Körperschaft nehme einzelne ihr gesetzlich zugewiesene Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahr, ist die Möglichkeit einer über den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG hinausgehenden eigenen Rechtsverletzung als Zulässigkeitsvoraussetzung der hiergegen gerichteten Klage erforderlich.

3. Die Bayerische Landesapothekerkammer überschreitet mit ihrer freiwilligen Mitgliedschaft in der auf Bundesebene tätigen Dachorganisation ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände den ihr durch das Heilberufe-Kammergesetz zugewiesenen Aufgabenbereich nicht.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 2 EO 729/06 vom 30.03.2007

Der beamtenrechtliche Bewerbungsverfahrensanspruch vom Konkurrenten um die Besetzung von Wahlämtern ist eingeschränkt. Regelmäßig ist unter Beachtung der Wahl als einer freien, nur den Bindungen des Gesetzes und des Gewissens unterworfenen Entscheidung sowie der besonderen Merkmale des Amtes eine inhaltliche Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung auszuschließen. Die gerichtliche Kontrolle umfasst vielmehr die Prüfung, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 33/07 vom 15.02.2007

Bei Untreuedelikten zum Nachteil einer GmbH ist nur diese und nicht der einzelne Gesellschafter zur Antragsstellung im Klageerzwingungsverfahren befugt.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 D 10/05 vom 24.01.2007

1. Ist eine Gemeinde Träger der Unterhaltungslast für ein Gewässer, das im Geltungsbereich einer Naturschutzverordnung liegt, kann dies ihre Antragsbefugnis als Behörde im Sinne von § 47 Abs. 1 VwGO begründen. Das setzt voraus, dass die Ausübung der Unterhaltungslast von den Regelungen der Verordnung betroffen ist und dass sich die Gemeinde auf die Gewässerunterhaltungslast beruft.

2. Wird ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne von Artikel 4 Abs. 2 der FFH-Richtlinie zu einem geschützten Teil von Natur und Landschaft erklärt, so gehört § 22a SächsNatSchG zu den Ermächtigungsgrundlagen, die gem. Artikel 75 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in der Verordnung an¤zugeben sind.

3. Liegen die Voraussetzungen des § 22a Abs. 1 SächsNatSchG vor, ist eine nationale Unterschutzstellung zwingend geboten, soweit nicht Ausnahmen nach Absatz 3 vorliegen. Es bleibt offen, ob und inwieweit den Naturschutzbehörden bei der nationalen Unterschutzstellung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der FFH-Richtlinie noch ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum verbleibt und inwieweit die nationalen Gerichte zur Überprüfung berufen sind.

4. § 22a Abs. 5 SächsNatSchG erfordert nicht, einen Managementplan gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie aufzustellen, bevor eine Unterschutzstellung nach Absatz 1 dieser Vorschrift erfolgt.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4/9 TaBV 56/06 vom 19.09.2006

1. Die Bereichsausnahme von § 117 Abs. 2 BetrVG und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Tarifverträge über die Repräsentation des fliegenden Personals von Luftverkehrsgesellschaften verstoßen für sich weder gegen europarechtliche Vorgaben noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligungen des fliegenden Personals in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentation gegenüber dem gesetzlichen Betriebsverfassungsrecht sind durch verfassungskonforme Auslegung der Tarifverträge gemäß § 117 Abs. 2 BetrVG auszugleichen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 81/03 vom 17.08.2006

Ein Schutz der kommunalen Planungshoheit gegen Fachplanungen auf fremdem Gebiet besteht nur, wenn eine eigene hinreichend konkrete Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 47/06 vom 04.08.2006

Auch bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls unterliegt der Kläger grundsätzlich der vorprozessualen Abmahnlast, selbst wenn ihm insoweit materiell-rechtlich kein Kostenersatz zusteht.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 Verg 5/06 vom 27.07.2006

1. Beauftragt ein öffentlicher Auftraggeber ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem er selbst zur Hälfte beteiligt ist, ohne Durchführung eines den Anforderungen des Vierten Teils des GWB und der VgV genügenden Vergabeverfahrens mit ausschreibungspflichtigen Dienstleistungen (hier: Facility Management) und will das Gemeinschaftsunternehmen dazu gehörende Teilleistungen (hier: Abfallentsorgung), die als solche dem GWB-Vergaberegime unterfallen, in der Folge nachunternehmerähnlich weiter vergeben, ist es gegenüber einem daran interessierten Unternehmen zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen über das Vergabeverfahren der VgV und der VOL/A gleichermaßen verpflichtet, wie es der öffentliche Auftraggeber selbst ohne Einschaltung des Gemeinschaftsunternehmens gewesen wäre.

2. Zur Auftraggebereigenschaft einer Messegesellschaft.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 65/06 vom 06.06.2006

1. Ein Studierender, dem die Möglichkeit des Austritts aus der Studierendenschaft gemäß § 65 Abs. 1 Satz 3 HSG LSA zur Wahrung seiner Handlungsfreiheit zur Verfügung steht, bedarf nicht (mehr) des Freiheitsschutzes des Art. 2 Abs. 1 GG.

2. Art. 9 Abs. 1 GG betrifft allein die privatautonome Gruppenbildung, nicht die Schaffung öffentlich-rechtlicher Vereinigungen.

3. Die schlichte Verbands- oder Vereinsmitgliedschaft reicht - abgesehen von den Fällen der Pflichtmitgliedschaft und der daraus resultierenden Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG - regelmäßig zur Durchsetzung der Einhaltung rechtmäßigen Verbands(Vereins)handelns nicht aus, da die Rechtskontrolle über ein rechtswidriges Verbands- oder Vereinshandeln den Selbstverwaltungsorganen und Aufsichtsbehörden bzw. den Vereinsorganen und den satzungsmäßig vorgesehenen Stellen obliegt.

4. Kein Verstoß gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG durch Verlautbarungen der Studierendenschaft, die dem einzelnen Mitglied nicht persönlich zugerechnet werden.

5. § 65 Abs. 1 Satz 9 - 11 HSG LSA geben der Studierendenschaft kein - quantitativ eingeschränktes - allgemeinpolitisches Mandat; die Ermöglichung der Diskussion und Veröffentlichung zur allgemeinen gesellschaftlichen Fragen in den Medien ist nicht gleichzusetzen mit eigenen Verlautbarungen der Studierendenschaft, sondern dient gerade der Darstellung der Meinungsvielfalt und der verschiedenen politischen Sichtweisen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 9 N 03.389 vom 10.05.2006

1. Der Normenkontrollantrag des nicht postulationsfähigen Antragstellers und der von seinem Prozessbevollmächtigten "wiederholte" Normenkontrollantrag sind rechtlich als ein einheitlicher Normenkontrollantrag anzusehen.

2. Der Formmangel der fehlenden Postulationsfähigkeit ist heilbar. Er ist nur mit Wirkung für die Zukunft, nicht mit Wirkung für die Vergangenheit heilbar.

3. Auf Normänderungsbegehren ist § 47 Abs. 1 VwGO weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 10 A 14.05 vom 25.04.2006

1. Das die Antragsbefugnis - und auch das Rechtsschutzbedürfnis - begründende Klarstellungsinteresse ist zwar nicht auf den Fall beschränkt, dass die Behörde die Norm zu vollziehen hat. Die angegriffene Rechtsvorschrift muss jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die amtliche Tätigkeit der Antragstellerin entfalten.

2. Von einer möglichen Beeinträchtigung des durch das Selbstgestaltungsrecht geschützten Ortsbilds wäre nur auszugehen, wenn das bauliche Gefüge der Stadt um ein Element angereichert würde, das dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand ein gleichsam neuartiges Gepräge verleiht.

3. Die obergerichtliche Rechtsprechung zu Fallkonstellationen, in denen eine Verunstaltung mit Blick auf Windenergieanlagen bejaht worden ist, erlaubt keine Rückschlüsse auf die Antragsbefugnis einer Gemeinde im raumordnungsrechtlichen Normenkontrollverfahren.

4. Der durch das Anhörungsrecht i.S.d. Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistete verfahrensrechtliche Schutz vermittelt kein allgemeines und umfassendes "Beteiligungsrecht" in all den Fällen, in denen eine planerische Entscheidung (mittelbar) auch Auswirkungen auf eine Gemeinde haben kann, sondern dient (nur) der Verwirklichung der materiell-rechtlichen Rechtsposition der Gemeinde.

5. Die raumordnungsrechtlichen Bestimmungen geben keinen Anhalt für ein - dem interkommunalen Abstimmungsgebot vergleichbares - im Abwägungsgebot wurzelndes Recht auf Berücksichtigung von Belangen einer (lediglich) benachbarten Gemeinde.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2115/05 vom 31.03.2006

1. Einen Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nach § 44 Abs. 5 LVwVfG kann nur geltend machen, wer von dem Verwaltungsakt in eigenen Rechten betroffen ist.

2. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Aufhebung einer Stiftung verletzt ein Vorstandsmitglied auch dann nicht in eigenen Rechten, wenn der Aufhebungsbeschluss unter Verletzung organschaftlicher Rechte des Vorstandsmitglieds zustande gekommen ist.

3. Die Möglichkeit, die Verletzung organschaftlicher Rechte vor den Zivilgerichten abzuwehren, schließt die Annahme aus, das Vorstandsmitglied könne im Verwaltungsrechtsstreit Rechte der Stiftung im eigenen Namen geltend machen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 VA 7/05 vom 15.03.2006

1. Die Unwirksamkeit einer Zustellung im internationalen Rechtshilfeverkehr kann gemäß den §§ 23 ff. EGGVG auch nach ihrer Vornahme noch geltend gemacht werden.

2. Zur Anwendbarkeit des Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) vom 15.11.1965 auf eine auf "treble damages" gerichtete US-amerikanische Klage

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen Art. 13 Abs. 1 HZÜ der Ausführung der Zustellung einer solchen Klage entgegenstehen kann

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 128/02 vom 08.03.2006

1. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in Gestalt der dauerhaften und nach Verschluss der Schächte wartungsfreien Endlagerung in tiefen geologischen Schichten sind von den vorhandenen gesetzlichen Grundlagen der §§ 9a Abs. 3, 9b AtG gedeckt. Eines ausdrücklichen Parlamentsbeschlusses über die vorgesehene Form der Endlagerung bedarf es daneben nicht.

2. Gewichtige Gründe sprechen dafür, dass der Planfeststellungsbeschluss nach § 9b AtG seiner Rechtsnatur nach eine gebundene Entscheidung ist; der Planfeststellungsbehörde kommt dabei eine planerische Gestaltungsfreiheit/ein Planungsermessen nicht zu.

3. Ein auf die umfassende Erkundung und vergleichende Untersuchung zielendes Standortsuchverfahren ist nach den geltenden atomrechtlichen Bestimmungen - unabhängig davon, ob das Prüfprogramm des § 9b Abs. 4 AtG über die dort normierten strikten Voraussetzungen hinaus noch Raum für eine Abwägung lässt - nicht Voraussetzung für die Zulassung des die gesetzlichen Anforderungen erfüllenden Vorhabens.

4. Die mit der Beförderung der radioaktiven Abfälle außerhalb des Anlagengeländes verbundenen Risiken sind nicht Gegenstand des die Errichtung und den Betrieb des Endlagers gestattenden atomrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses.

5. Die gebotene Vorsorge gegen Auswirkungen eines terroristischen Angriffs in der Form eines gezielten Flugzeugabsturzes auf die übertägigen Anlagen des Endlagers ist - sofern auf derartige Ereignisse das Atomgesetz überhaupt Anwendung findet - von den dafür zuständigen Behörden nach pflichtgemäßem Ermessen im öffentlichen Interesse zu gewährleisten. Dritte können insoweit von Rechts wegen nicht beanspruchen, dass Sicherungsvorkehrungen in Gestalt bestimmter Maßnahmen nach ihren Vorstellungen getroffen werden.

6. Entwicklungen, die nach sachverständiger Beurteilung frühestens in (mehreren) hunderttausend Jahren erwartet werden, sind auch unter dem Gesichtspunkt des Nachweltschutzes nicht geeignet, heute Lebenden eine Klagebefugnis wegen des angeblich unzureichenden Nachweises der Langzeitsicherheit der Anlage zu vermitteln.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 VA 2/05 vom 06.03.2006

1. Die Unwirksamkeit einer Zustellung im internationalen Rechtshilfeverkehr kann gemäß den §§ 23 ff. EGGVG auch nach ihrer Vornahme noch geltend gemacht werden.

2. Zur Anwendbarkeit des Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) vom 15.11.1965 auf eine auf "punitive damages" gerichtete kanadische Klage

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen Art. 13 Abs. 1 HZÜ der Ausführung der Zustellung einer solchen Klage entgegenstehen kann

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 2456/05 vom 02.02.2006

1. Solange eine mit Wissen und Billigung des Namensinhabers erhobene Klage eines Lizenznehmers rechtshängig ist, in der einem Dritten vorgeworfen wird, das Namensrecht des Namensinhabers zu verletzen, steht einer entsprechenden Klage des Namensinhabers selbst der Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) entgegen.

2. Dass sich der Namensinhaber selbst unmittelbar auf sein Namensrecht (§ 12 BGB) stützt, während der Lizenznehmer Ansprüche aus § 3 UWG geltend macht, kann jedenfalls dann zu keinem anderen Ergebnis führen, wenn die behauptete Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens des Dritten allein mit einer Verletzung der Namensrechte des Inhabers begründet wird.

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